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Informationen über die Schornsteinfeger Gebühren
Die Rechnungen für Schornsteinfegerarbeiten werden in Nordrhein-Westfalen gemäß der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung NRW (KÜGebO) erstellt. Sie basieren auf einem speziell vom Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen angefertigten arbeitszeitwissenschaftlichen Gutachten, welches alle Zeiten und Kosten entsprechend ermittelt hat.
In regelmäßigen Abständen wird die KÜGebO vom zuständigen Landesoberbergamt NRW in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Haus- und Grundeigentümer, dem Mieterbund und dem Schornsteinfegerhandwerk überarbeitet.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem durchschnittlichem Aufwand zur Durchführung der Tätigkeit. Im Preis sind sämtliche Aufwendungen des Schornsteinfegers (z.B. Arbeitslohn, Anfahrten, Werkzeuge, Steuern, Versicherungen usw.) enthalten.
In fairen Verhandlungen wird die Höhe des Preises für die Kehr- und Überprüfungsarbeiten mit den „Verhandlungspartnern“ abgestimmt. Eine Preiswillkür findet nicht statt.
Die Höhe der Gebühren wird regelmäßig angepasst. In der folgenden Tabelle können Sie die Preisentwicklung (ohne MwSt.) in Nordrhein-Westfalen von 1999 bis 2009 verfolgen:
| Jahr | Betrag je Arbeitswert (AW) | Erhöhung | Verbraucherpreisindex für DeutschlandGesamtindexQuelle: Statistisches Bundesamt Deutschland | |
| 1999 | 1,17 DM | 0,60 € | ||
| 2000 | 1,20 DM | 0,61 € | 1,6 % | 1,4 % |
| 2001 | 1,21 DM | 0,62 € | 1,6 % | 1,9 % |
| 2002 | 0,64 € | 3,3 % | 1,5 % | |
| 2003 | 0,65 € | 1,6 % | 1,0 % | |
| 2004 | 0,65 € | 0,0 % | 1,7 % | |
| 2005 | 0,67 € | 3,1 % | 1,5 % | |
| 2006 | 0,67 € | 0,0 % | 1,6 % | |
| 2007 | 0,67 € | 0,0 % | 2,3 % | |
| 2008 | 0,67 € | 0,0 % | 2,6 % | |
| 2009 | 0,70 € | 4,4 % | ||
Die durchzuführenden Arbeiten und notwendigen Überprüfungen, sowie die Anzahl der Häufigkeiten werden vom Gesetzgeber vorgegeben. Die dazu gehörenden Verordnungen werden regelmäßig dem neusten Stand der Technik angepasst.
Wußten Sie eigentlich.. als Privatperson können Sie in ihrerEinkommensteuererklärung Handwerkerleistungen,wie Schornsteinfegergebühren,von der Steuer absetzen.Weitere Informationen hierzu findenSie hier!
Eine Erläuterung anhand eines Rechnungsbeispiels finden Sie hier!
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