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Warum einen Energieausweis?

Wer braucht einen Energieausweis?

Für Neubauten ist der Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach EnEV) schon seit 2002 verpflichtend. Für bestehende Gebäude oder Wohnungen wird der Energieausweis schrittweise ab dem 1. Juli 2008 zur Pflicht, aber erst dann, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Pflicht, einen Energieausweis auszustellen.

 


Der Energieausweis bietet Vorteile für Mieter und Käufer Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.

 


Vorteile des Energieausweises

Mit dem Energieausweis für Gebäude können schon bei Kauf, Bau oder Anmietung die Energieeffizienz eines Gebäudes und die damit verbundenen Kosten der Nutzung einer Immobilie abgeschätzt werden. Davon profitieren alle:

  • Mieter und Verbraucher können einfach ablesen, ob sie tendenziell mit „hohen“ oder „niedrigen“ Energiekosten rechnen müssen. Dies ist eine Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- oder Haussuche und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit.
  • Vermieter oder Verkäufer haben mit dem Energieausweis ein zusätzliches Marketinginstrument. Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in Zukunft „Energieeffizienz“ zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt.
  • Für Eigentümer, die sich über die energetische Qualität ihrer Immobilie informieren wollen, stellt der Energieausweis eine wichtige Erstberatung dar. Entscheidet sich der Eigentümer für die energetische Sanierung, können dann auf Basis der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis die nächsten Schritte im Sanierungsprozess geplant werden.
  • Für Architekten, Ingenieure und Handwerker ergeben sich in Zeiten schwacher Baukonjunktur neue Arbeitsfelder bei der Ausstellung von Energieausweisen.
  • Wohnungsunternehmen können ihren Bestand energetisch „durchleuchten“ und erhalten so wichtige Entscheidungskriterien für die Instandsetzungs- und Modernisierungplanung sowie den Verkauf von Objekten.
  • Und nicht zuletzt profitiert die Umwelt: Mehr Transparenz im Gebäudebereich hilft langfristig Energie zu sparen– und das eingesparte CO2 vermindert den Treibhauseffekt.

Was sind die schlimmsten Energiefresser in Wohngebäuden?

Rund die Hälfte aller Wärme geht über Wände, Decken und Fenster verloren. Auch veraltete Heizungen und undichte Gebäudehüllen verursachen große Wärmeverluste.

 


Modernisierung zahlt sich aus

Energetisch modernisierte Gebäude bieten mehr Sicherheit vor künftigen Energiepreissteigerungen als Wohnungen und Häuser mit veralteten energetischen Standards. Zudem verbessert eine energetisch sinnvolle Modernisierung das Raumklima, erhöht den Wohnkomfort und erhält die Bausubstanz. Mit dem Energieausweis kann der Mieter bzw. Käufer die Qualität eines Angebots seriös und objektiv nachvollziehen. Beim Verkauf von Immobilien wirkt eine durch den Energieausweis ausgewiesene gute energetische Qualität eines Gebäudes wertsteigernd und verbessert die Verkaufschancen.

 

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