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Ergebnis Ihrer Suche nach "Feuerstättenschau"

Resultate 1 bis 4 von insgesamt 4 (1 Seite).


  1. Die Feuerstättenschau und der Feuerstättenbescheid

    Seit 2013 führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger innerhalb von sieben Jahren zweimal eine Feuerstättenschau durch. Nach erfolgter Feuerstättenschau erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid. Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen und in welchen Zeiträumen durchzuführen sind.
  2. Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen?

    In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine angeblich drohende Zwangsstilllegung bzw. Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handele - was so nicht zutrifft! Die Verfeuerung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen zur Beheizung von Räumen führt zur Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe. Besonders die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung aus den Kleinfeuerungsanlagen hat mit deren steigender Verbreitung in den letzten Jahren bedenklich zugenommen.
  3. Neue Feinstaub-Limits für Holz- und Kohleöfen

    Ab dem 22. März 2010 gilt eine neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die unter anderem verschärfte Emissionsgrenzwerte vorsieht. Betroffen ist jetzt auch der Kaminofen im Wohnzimmer.
  4. Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

    Ab 2013 können Sie sich einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Auf Drängen der EU-Kommission die Bundesregierung das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) verabschiedet. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2012 können Sie dann einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Mit diesem Gesetz werden aber auch die Haus- und Wohnungseigentümer jetzt deutlich stärker in die Verantwortung genommen.
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