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Umweltschutz und Ressourcenschonung

Im Jahr 1971 erklärte die damalige Bundesregierung: "Wir sind der Überzeugung, daß Umweltpolitik den gleichen Rang hat, wie andere große öffentliche Aufgaben, wie zum Beispiel soziale Sicherheit, Bildung oder innere und äußere Sicherheit ". Die politischen Grundprinzipien des Umweltschutzes beruhen auf der Verantwortung und der Gefahrenvorsorge für Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie sollen vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden, nicht nur als Selbstzweck für den Einzelnen.

Dieser Erklärung folgte die Gesetzgebung. Am 15.03.1974 trat das Bundes-ImmissionschutzgesetzUmweltschutz und Ressourcenschonung der Erde zuliebe (BImSchG) und am 01.10.1974 die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes in Kraft.

 

Zu unterscheiden sind zwei Verantwortungsebenen:

  • Verantwortungsebene des Staates
  • Verantwortungsebene des Betreibers

Verantwortungsebene des Staates

Seit 25 Jahren sind die zuständigen Behörden im Rahmen der Gefahrenvorsorge verpflichtet, die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) zu überwachen (§ 52 des BImSchG):

  • Schutz des Menschen, Tiere und Pflanzen vor schädlichen Umwelteinflüßen
  • Einhaltung der vorgegebener Grenzwerte
  • Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen (periodische Kontrollen)
  • Erstellung eines Emissionskataster

Verantwortungsebene des Betreibers

Feststellen des Anlagenzustandes auf erkennbare Mängel

  • Anlage nach eigener Sachkenntnis selbst beurteilen
  • Auftragserteilung zur Wartung

Überwachung von Kleinfeuerungsanlagen

Über 14 Millionen Öl-, Gasfeuerungsanlagen und Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Deutschland mit relativ niedrigen Quellhöhen tragen erheblich zur Luftverschmutzung bei.

Darüber hinaus werden durch dies Anlagen mehrer 100Millionen Tonnen CO2 an die Umwelt abgegeben.

 

Staatsentlastung durch Aufgabenübertragung

Zur flächendeckenden Überwachung dieser Anlagen wäre eine große Anzahl Staatsbediensteter nötig.

Deshalb haben staatliche Organe nach ausführlicher Diskussion in Politik, Verwaltung und den betroffenen Interessenverbänden dem Bezirksschornsteinfegermeister die Überwachung der Anforderungen nach der 1. BImSchV übertragen.

 

Entscheidende Argumente dafür sind:

  • Schornsteinfeger sind kompetente Fachleute, die täglichen Umgang mit Feuerungsanlagen haben. Durch ihre Ausbildung und regelmäßige Weiterbildung sind sie stets auf dem neuesten Stand der Technik.
  • Bei der Beurteilung sind Schornsteinfeger neutral und unabhängig. Sie haben kein wirtschaftliches Interesse, Anlagen zu warten oder zu erneuern.
  • Die Bezirksschornsteinfegermeister arbeiten als staatlich beliehene Unternehmer und Dienstleister. Sie unterliegen nach dem Schornsteinfegergesetz der Dienstaufsicht der zuständigen Behörden.
  • Die unabhängige Überwachung durch das Schornsteinfegerhandwerk erfüllt alle Grundsätze des Verbraucherschutzes

Der Staat beschränkt sich auf:

  • Aufsicht über Bezirksschornsteinfegermeister/innen
  • Einleitung von Ordnungsmaßnahmen bei wiederholter Beanstandung einer Anlage
  • Erstellung von Emissionskataster aufgrund der von Organisationen des Schornsteinfegerhandwerks (Innungen, Landesinnungsverbände, Zentralinnungsverband) zusammengefaßten Meßergebnisse

Ohne neutrale Überwachung mehr Umweltbelastung

Unter der Annahme, dass die aufgrund zu hoher Abgasverluste beanstandeten Feuerungsanlagen durch Wartung

auf wenigstens 2 Prozentpunkte niedrigere Abgasverluste eingestellt wurden als die Grenzwerte nach der

1. BImSchV, so beträgt die gesamte direkte Brennstoffeinsparung durch die Messungen des Schornsteinfegerhandwerks

2006 etwa 37 Mio. Liter Heizöl und 41 Mio. m3 Erdgas.

 

Vorteile der Messung durch Schornsteinfeger

  • Einsatz zugelassener und einwandfreier Meßgeräte nach Vorgaben der 1. BImSchV (halbjährige Überprüfung der Geräte durch Prüfstellen der Innungen, die wiederum von anerkannten Institutionen überwacht werden)
  • Fristgerechte Durchführung der Messung nach vorheriger rechtzeitiger Anmeldung
  • Aufzeichnung und Dokumentation der Meßergebnisse und deren Weiterleitung an die zuständigen Behörden
  • Schnelle Zusammenstellung aller Ergebnisse für das Emissionskataster aufgrund der guten Organisation
  • Qualifikation der Schornsteinfeger durch regelmäßige flächendeckende Schulungen
  • Kompetente Beratung über Feuerungsanlagen, unabhängig vom Brennstoff, ohne wirtschaftlichen Interessen
  • Information des Betreibers über den aktuellen Stand der Umweltvorschriften und deren Zielsetzung

Wirksamer Umweltschutz zu geringen Kosten

  • Die Logistik und die Infrastruktur der Schornsteinfegerbetriebe garantiert kurze Wege und somit geringe Kosten
  • Die Messung wird mit einer Sicherheitsüberprüfung (bei Gasfeuerung mit der Messung des Kohlendioxydgehaltes) verbunden und führt bei Verringerung der Rußbildung (Ölfeuerung/Feststoffeuerung) zur Reduzierung der Kehrhäufigkeit und somit zu einer Kostenentlastung der Betreiber
  • Energieeinsparung führt auch zur Reduzierung der Energiekosten und somit zum Vorteil des Kunden

Mehrbelastung des Staates

  • Eine fristgerechte und flächendeckende Durchführung der Messung müßte vom Staat überwacht werden
  • Eine regelmäßige Überprüfung der Meßgeräte müßte sichergestellt sein
  • Zusammenstellung der Meßergebnisse muss geregelt sein

Unterschiede zur Abgasuntersuchung beim KFZ

  • Die Abgasuntersuchung unterliegt dem Straßenverkehrsgesetz. In diesem Gesetz hat der Umweltschutz nicht den Stellenwert wie Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG)
  • Im BImSchG ist eine objektive Feststellung der Grenzwerte festgelegt

Erfolgreiche Überwachung durch Schornsteinfeger

Trotz wiederholt erhöhter Anforderungen konnte die Beanstandungsquote von anfangs bis zu 60 % auf ca. 10 % gesenkt werden. Diese Senkung und die damit zusammenhängende Umweltentlastung wäre höchstwahrscheinlich nicht eingetreten, wenn es die Überwachung durch den Schornsteinfeger nicht gegeben hätte.

 

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