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Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Sie haben einen neuen Kaminofen in Betrieb genommen oder Ihre Heizung wurde durch eine Neue ausgetauscht und nun möchte der Schornsteinfegermeister die neue Anlage begutachten – warum eigentlich?

 

Ein gängiger Fehler: Der Brandschutzabstand Schornstein zum Holzbalken ist zu gering!
Ein gängiger Fehler:
Der Brandschutzabstand vom
Schornstein zum Holzbalken
ist zu gering!

Niemand ist vollkommen - auch der beste Fachhandwerker nicht. Aber gerade bei einem so wichtigen Bauteilen wie Feuerstätten, Schornsteinen und Abgasleitungen sollte alles richtig und sicher eingebaut werden. Falsche Bauteile oder ein fehlerhafter Einbau kann Ärger oder Schäden an dem Gebäude verursachen, aber auch der erhöhte Zeitdruck auf der Baustelle führt dazu das Montage-Fehler gemacht werden. Im schlimmsten Fall kann sogar Ihre Gesundheit Schaden nehmen (Spiegel-Online: Selbst gebaute Heizung verursacht Familientragödie ). Spätere Nachbesserungen verursachen zudem meist zusätzlichen Ärger und Kosten.

 

Laut den Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2006 (Größe: 1.12 MB; Downloads bisher: 2729; Letzter Download am: 04.02.2012) (Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2007) (Größe: 1.06 MB; Downloads bisher: 1593; Letzter Download am: 04.02.2012) (Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2008) (Größe: 5.45 MB; Downloads bisher: 2483; Letzter Download am: 05.02.2012) wurden an neu gebauten Feuerungsanlagen bei der Prüfung und Begutachtung nach den jeweiligen Landesbauordnungen etwa 194.000 Mängel und an wesentlich geänderten Feuerungsanlagen wurden fast 321.000 Mängel festgestellt.

 

Deshalb hat der Gesetzgeber in der Landesbauordnung Nordrhein Westfalen (BauO NW) unter § 43 Abs. 7 festgelegt, das für jede neue oder erneuerte Feuerungsanlage, wie z.B. die Erneuerung oder der Neueinbau einer Feuerstätte, eines Schornsteines/Abgasleitung, eine Schornsteinsanierung, eine Bescheinigung vom Bezirksschornsteinfegermeister notwendig ist. Zudem fordern fast alle Hersteller von Feuerstätten, Abgasleitungen und Schornsteine, sowie die Technischen Regelwerke, vor Inbetriebnahme einer Feuerstätte eine Begutachtung durch den Bezirksschornsteinfegermeister. Auch achten die Versicherungen in einem Schadensfall auf eine mängelfreie Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters.

 

Darum prüft Ihr Bezirksschornsteinfegermeister zu Ihrer Sicherheit - er begutachtet und bewertet:

  • ob die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte ausreichend ist,
  • ob die Feuerstätte ausreichend dicht, betriebs- und brandsicher ist,
  • ob die Verbrennungsgase einwandfrei und gefahrlos abziehen können,
  • ob der Schornstein/Abgasanlage ausreichend dicht, betriebs- und brandsicher ist,
  • ob am Schornstein/Abgasanlage keine Versottung oder Durchfeuchtung entstehen kann.

auseinander gerutschtes Rohr in einem Schornstein.
Hier wurde ein Schornstein mit einem
Edelstahl-Rohr saniert. Dem Fachhand-
werker, der diese Abgasanlage montiert
hat, ist entgangen, das die Rohre
auseinander gerutscht sind.

Bitte bewahren Sie die genannte Bescheinigung sorgfältig auf, sowie auch die notwendigen Bescheinigungen nach § 66 BauO NW (Fachbauleitererklärung) und andere zur Feuerstätte bzw. Schornstein/Abgasanlage gehörenden Unterlagen (Zulassungen, Montage-, Betriebsanleitungen, Rechnungen usw.). Sie könnten eventuell bei einem Garantie- oder gar Schadensfall für Sie von Wichtigkeit sein.

 

Die Rechnung für die beschriebene Beurteilung und Bescheinigung wird gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung (Anlage 3 ) erstellt. Sie beruht auf der Grundlage eines unabhängigen Wirtschaftsgutachtens. In regelmäßigen Abständen wird die KÜGebO vom zuständigen Behörde in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Haus- und Grundbesitzervereinigung, dem Mieterschutzbund und dem Schornsteinfegerhandwerk überarbeitet. Die Rechnungsstellung sowie auch die durchgeführten Arbeiten werden regelmäßig von den zuständigen Ordnungsbehörden kontrolliert.

 

Im Rechnungsbetrag sind sämtliche Aufwendungen und Zeiten enthalten, die für die Durchführung einer Begutachtung und deren Bescheinigung notwendig sind. Dazu gehören z.B.: Anmeldezeiten und Anfahrten, die Aufwendungen und Zeiten für die direkte Begutachtung vor Ort, notwendige Funktionsberechnungen nach EN 13.384 bzw. DIN 4705, Bearbeitung der notwendigen Unterlagen und Gesetzestexte, bearbeiten und erstellen der Bescheinigung, Datenaufnahme und -verwaltung, Statistiken, Rechnungsstellung und -verwaltung, Portokosten, sowie gegebenenfalls die notwendige Mängelbearbeitung.

 

 

 

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Kommentar von _Edgar Nemenz am Mittwoch, 10. März 2010; 13:00:35 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Ich habe einen neuen Kaminofen von einem Fachbetrieb bauen lassen. Von Anfang an habe ich den Bezirksschornsteinfeger informiert und einbezogen und er hat das Bauvorhaben und den Baufortschritt auch 3 Mal inspiziert und auch gute Tipps gegeben. Es gab seinerseits keine Einwände. Nun kam die Endabnahme mit einer Mängelmitteilung. Der Schornstein hätte einen zu großen Durchmesser!
Jetzt, wo alles fertig ist stellt er diesen Mangel fest. Vorher war nie die Rede davon. Für die Verkleinerung des Schornsteins ist es jetzt zu spät, da der Kamin gemauert ist und der Anschluß nicht mehr erreichbar ist. Was nun? Die Versicherung lehnt aufgrund der Mängelbescheinigung den Versicherungsschutz ab. Soll ich nun gegen den Schornsteinfeger klagen! Die Kaminanlage hat über 12000 Euro gekostet. Wer kommt für den Teilabriss auf?


Hallo Herr Nemenz,

Die Kernfragen lauten wohl:
Trägt derjenige, der Ihnen den zu großen Schornstein verkauft/gebaut hat, die Verantwortung oder derjenige der anscheinend nicht festgestellt hat das man Ihnen einen zu großen Schornstein verkauft/gebaut hat? Und konnten beide überhaupt wissen was für eine Feuerstätte an dem Schornstein mal angeschlossen wird.

In Nordrhein-Westfalen werden zwei Dinge vom zuständigen Schornsteinfeger bei der Abnahme (§ 43 Abs. 7) bescheinigt:

  • einmal das die "Abgasanlage sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet"
  • und "für die angeschlossenen Feuerstätten geeignet ist"

Das führt manchmal dazu das ein Schornstein sich zwar im ordnungsgemäßen Zustand befindet, aber dennoch für die angeschlossene Feuerstätte nicht geeignet ist. Hört sich im ersten Moment verrückt an, oder?

Man kann es am Besten am folgenden Beispiel beschreiben:

Es gibt Schornsteine die aufgrund ihrer Bauart nur für Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe geeignet sind! So ein "Gas"-Schornstein kann sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Aber dennoch darf man keinen Kaminofen (Festbrennstoff-Feuerstätte) an diesem Schornstein anschließen, denn er ist nicht für die angeschlossene Feuerstätte geeignet.

Mit netten Grüßen aus Lünen
Ihr Schornsteinfegermeister

Andreas Gärtner


Kommentar von _S.Baier am Mittwoch, 21. Juli 2010; 23:13:41 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Nun ja, das mag aus ihrer Sicht so richtig erscheinen Herr Gärtner, aus Sicht eines Kunden ist es nicht nachvollziehbar.

Wenn ich mit meinem Auto zwecks HU (nach Umbau) zum TÜV fahre werde ich ueber die notwendigen Vorschriften informiert und habe diese zu befolgen. Wenn ich anschliessend meine Arbeiten (mein Kfz) dort vorfuehre erhalte ich auch nicht die Mitteilung "das waren allgemeine Angaben, ihre konkreten Wuensche konnte ich nicht erahnen".
Na ja, wobei... Das hoerte man dort solange niemand anderes - kein freier wie DEKRA oder GTU usw. - ebenfalls diese Abnahmen machen konnten.

Ich habe- zum Vergleich - in einem aelteren Haus mit zwei gemauerten Kaminen (einer bereits mit V2A Rohr saniert fuer die Zentralheiung) be Einzug mit meinem Bez.Sch.Feger. besprochen was ih beachte muss um am zweiten einen Kaminofen zu installieren.
"Alles kein Problem, Kamin ist in Ordnung so wie er ist" "Lediglich Abdeckung Schornstein und gut ist". So wa die Aussage. Nun habe ich den Kamin dennoch ebenfalls sanieren lassen (V2A Rohr) und einen Ofen nschliesen lassen. Alles in Absprache mit dem Schornstfg - uber Kaminbau Firma.
Jetzt lehnt er - der Schstfeger - die Abnahme ab da keine Bilder der Sanierung gemacht wurden und ja Holz im Kamin oder Kaminnaehe verbaut sein koennte - und rotzt massiv ueber die Firma ab.

Was soll ich davon halten?
Da will sich doch nur einer wichtig machen, Gebuehren hochtreiben bzw. sich die Fuesse kuessen lassen. Da geht nur bei Monopolen!

Ich habe schliesslich selbst kein Interesse mein Haus abzufackeln...

Hallo,

ich kann nachvollziehen das Sie ungehalten über Ihren Schornsteinfeger sind, halte es aber grundsätzlich für problematisch von einem Einzelfall, wie Ihrem, auf die Allgemeinheit zu schließen.

Meiner Meinung nach hinkt der Vergleich mit der HU oder AU und eigentlich möchte ich so etwas nicht haben.


Mit netten Grüßen aus Lünen
Ihr Schornsteinfegermeister

Andreas Gärtner


Kommentar von _Kramer am Freitag, 29. Oktober 2010; 09:48:34 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Guten Tag zusammen,

im Moment beschäftigt mich folgender Fall:
Ich habe im Sommer geplant, einen Kaminofen in meine Mietwohnung aufzustellen. Dazu ist die Montage eines Schornsteins notwendig. Ich habe den Sachverhalt mit meinem Bezirksschornsteinfeger durchgesprochen und er hat sich die Sache vor Ort angeschaut. Entscheidend ist, das es sich um eine Dachgeschosswohnung handelt und das Edelstahlroh im Haus direkt durchs Dach geführt wird. Eine Kernbohrung mit Installation an der Fassade wurde durch die Eigentümerversammlung abgelehnt, die innenliegende Installation mit Dachdurchführung wurde genehmigt. Der Schornsteinfeger hat mit ein Angebot gemacht und alles für unproblematisch gehalten. Jetzt habe ich mich aber für einen Schornsteinfachhändler entschieden, der den Schornstein aufbaut. Dieser war nicht günstiger, aber ich habe ein Problem damit, dass jemand seine eigene Arbeit abnimmt! Bereits beim ersten Telefonat, wo ich dem Schornsteinfeger meine Entscheidung mitteilte, fing dieser an, er werde den Schornstein nur abnehmen, wenn der sehen könnte was im Dach passiert wäre, Themen wie Brandschutzelement kamen auf die Tagesordnung. In seinem Angebot war dieses nicht nötig, da man nur 10 cm weit vom Sparren weg sein müsse und dafür gibt es Halterungen. Trotzdem reagiert und im Auftrag des Schornsteinspezialisten (übrigens gelernter Schornsteinfeger) wurde dieses ergänzt. Aber es kommt noch besser, um einen Termin für die Abnahme zu erhalten, war ein erneutes Telefonat notwendig. Jetzt vielen auf einmal die Themen wie, er müsse den Schornstein sicher mindestens zwei Mal reinigen und das von oben. Jetzt muss man wissen, dass das gesamte Haus sehr hoch ist, besondere glatte Pfannen hat und keine Tritte vorhanden sind. Aus diesem Grund müsste ich sicherstellen das er mit Hilfe der Tritte auch an den Schornstein gelangen kann. Auch hiervon war in seinem Angebot und in den Gesprächen nie die Rede. Bei der Installation würde man schon auf das Dach kommen und sich sichern können. Fakt ist, dass diese Tritte nie von der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden, ohne Tritte gibt es aber keine Abnahme. Ich bin mir sehr sicher, dass bei der Auftragsvergabe an den Schornsteinfeger die Reinigung von unten, wir sprechen von ca. 5 m Schornstein, kein Problem gewesen wäre.
Bis dato hatte ich vom Schornsteinfeger ein gutes Bild, es war der Mann "im Glück". Leider stehe ich nun vor einem schönen Kaminofen, für Dekozwecke und nach einigen kurzen Recherchen im Internet hat sich das Bild des Mannes in schwarz komplett gedreht. Mit meinen "wenigen" Möglichkeiten (Internet, Presse, Foren, Freundeskreis, etc.) werde ich versuchen diesen Machenschaften einhalt zu gewähren. Es kann nicht sein, das ein Dienstleister, dem man Vertrauen schenkt und die Sicherheit verantwortet so eingeschnappt reagiert. Schwarze Scharfe gibt es überall, ob da ein Zusammenhang mit dem Bild des Mannes in Schwarz besteht?

Grüße aus Düsseldorf



Hallo,

ich kann nachvollziehen das Sie ungehalten über den Schornsteinfeger sind, halte es aber grundsätzlich für problematisch von einem Einzelfall, wie Ihrem, auf die Allgemeinheit zu schließen.


Mit netten Grüßen aus Lünen
Ihr Schornsteinfegermeister

Andreas Gärtner


Kommentar von _Michael aus Brakel am Sonntag, 28. November 2010; 11:43:53 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Zu Ihren Berichten: 3 Fälle
2x einzelfälle ist ja recht lustig,
und da ich mal in der Montage tätig war mich mit vielen Menschen aus sehr vielen Städten unterhalten habe, kann ich nur sagen das das keine einzelfälle sind.

Obwohl ich sagen muß, das wir einen
total korrekten schornsteinfeger haben, der sogar für ihn neue Arten des Brandschutzes annimmt. Wenn sie auch ein korrekter sind was ich ihnen einfach mal unterstelle, ist das ja in Ordnung und wünschenswert.
Aber wie gesagt es gibt immer noch sehr viele schwarze Schafe.

Mfg ein zufriedener Schornsteinfeger Kunde

Hallo Michael,

es liegt in der Natur der Dinge, dass sich Leute öfters beschweren. Ein Lob wird eher selten ausgesprochen.

Sie können ja durchaus der Meinung sein das es sich nicht um Einzelfälle handelt, wobei Sie dann natürlich den Beweis schuldig bleiben. Wenn man sich mal vorstellt das alle Schornsteinfeger, in den letzten Jahren, Millionen von Abnahmen gemacht haben!


Mit netten Grüßen aus Lünen
Ihr Schornsteinfegermeister

Andreas Gärtner


Kommentar von _N.Vollbrecht am Montag, 27. Dezember 2010; 02:49:44 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Ich kann sehr günstig einen 4Jahre alten freistehenden Kaminofen mit Stahlrohr mit 5kw kaufen. Allerdings hat dieser keinerlei Papiere, Kaufquittungen, Betriebsanleitung etc.! Kann mein Bezirksschornsteinfeger mir den denn überhaupt ohne Unterlagen jemals genehmigen?? Wird der Kamin jemals bei mir laufen dürfen?? Unser Haus und Schornstein und Abluft und Luftzufuhr und was halt alles dazu gehört hat er schon gesehen und gesagt, dass einem Kamin nichts im Wege stehe! Aber ohne Papiere??? MfG Vollbrecht

Hallo Herr Frau Vollbrecht,

Kaminöfen die nach Inkrafttreten der neuen Bundes-Immissionsschutzverordnung für Kleinfeuerungsanlagen (1.BImSchV) in Betrieb genommen werden (seit dem 22.März 2010) müssen die Grenzwerte der Stufe 1 einhalten. (2000 Milligramm CO/Kubikmeter und 75 mg Staub/Kubikmeter).

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister

Andreas Gärtner


Kommentar von _Mathias am Dienstag, 04. Januar 2011; 14:56:12 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Ich habe mir im August 2010 einen neuen Brennwertkessel (Oel)in mein Einfamilienhaus einbauen lassen, jetzt bekam ich die Rechnung für die Abnahme: Tauglichkeitsprüfung 41,4€ Benutzbarkeit 46€ Kamerabefahrung 38,09€... insgesamt 219,52€ ist das normal?

Hallo Mathias,

Grundsätzlich stellen Schornsteinfeger für die ausgeführten Arbeiten auch Rechnungen aus. Da unterscheiden sich der Beruf des Schornsteinfegers nicht von anderen Berufen, insofern kann man das als normal bezeichnen.


Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister

Andreas Gärtner


Kommentar von _zicki0812 am Dienstag, 18. Januar 2011; 19:30:32 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Hallo uns wurde 2/2007 ein Kamin mit Edelstahl-Außenrohr von 4,50m abgenommen. Da unser Kamin nun gerissen ist am Corpus haben wir uns einen neuen Dauerbrandofen gekauft. Der Schornsteinfeger nimmt uns das Ganze jetzt aber nicht mehr ab, lt. neuem Gesetz von 3/2010 sei der Schornstein zu niedrig, wir müßten 2,5 - 3 m erhöhen!!! er müsse über Dachfürst liegen um die Dachfenster des Nachbarn (Doppelhaushälfte) zu übersteigen. Der alte Bestandschutz sei somit hinfällig. Dabei geht der Rauch in eine ganz andere Richtung ab und stört den Nachbarn nicht im Geringsten - zumal sein Schornsteinrohr noch niedriger ist wie unser und der Rauch uns belästigt, da er eben in unsere Richtung abgeht.
Ist das korrekt das er nach neuer Gesetzeslage den nur ausgewechselten Kamin abnehmen muß oder macht er das nur weil er uns "ärgern" will? ich kann mir nicht vorstellen das man einen 7,50m langen Schornstein benötigt, vor allem was sind das für Kosten?!:( wir könnten den Schornstein mit 30° Winkeln ziehen und dann verlängern oder eben draufbauen und dann durch Dachöffnen verankern. was für ein Aufwand, völlig unnütz, nur weil wir unseren Kaminofen aus eigener Sicherheit nun entsorgt haben und uns für einen besseren entschieden haben (lt. Schornsteinfeger hätten wir uns ja das selbe Modell wieder hinstellen können, dann wär eine neue Abnahme nicht erforderlich, da das Modell ja in den papieren stünde...).Wär toll wenn mir einer sagt ab wann der Bestandschutz wirklich erlischt und ob das normal ist. Hier in der Gegend gibts nicht einen so mörder hohen Außenschornstein, vor allem wenns den Nachbarn gar nicht belangt, da der Rauch in eine andere Ecke abzieht.

Hallo,

im März 2010 ist ein Gesetz inkraft getreten das folgendes besagt:
§ 19 Ableitbedingungen für Abgase

(1) Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 errichtet oder wesentlich geändert werden, müssen

1. bei Dachneigungen

a) bis einschließlich 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 Meter entfernt sein,

b) von mehr als 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2 Meter und 30 Zentimeter haben;

2. bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 Meter überragen; der Umkreis vergrößert sich um 2 Meter je weitere angefangene 50 Kilowatt bis auf höchstens 40 Meter.


Mit netten Grüßen aus Lünen
Ihr Schornsteinfegermeister

Andreas Gärtner


Kommentar von _Fragender_Gast am Freitag, 04. Februar 2011; 12:47:21 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

zum Kommentar:
Kommentar von _Mathias am Dienstag, 04. Januar 2011; 14:56:12 Uhr

Ist ein gebrauchter Kamin, denn nicht schon einmal in Betrieb genommen worden? Oder zählt die ganze "Anlage", also Kaminofen, Ofenrohr, Schacht usw. am neuen Ort wieder als neue Kleinfeuerungsanlage? Was passiert denn dann mit den alten Kaminen ohne Zertifikat?

Kommentar von _Daniel am Donnerstag, 10. Februar 2011; 19:53:33 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Hallo

Ich werde in Kürze ein Haus mit einem einzugigen Kamin bauen. An diesen soll ein relativ kleiner Holzofen angeschlossen werden( um die 6KW).

Mein Hausanbieter legte mir nahe vorher alles mit dem örtlichen Kaminkehrer durchzusprechen( Reinigung,Betrieb, Abnahme).

Mit welchen Kosten muss ich für die Abnahme der Anlage durch den Kaminkehrer rechnen?


Vielen Dank

Hallo,

das hängt davon ab wie aufwendig es wird.

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister

Andreas Gärtner


Kommentar von _Andreas am Freitag, 18. Februar 2011; 19:03:06 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Hallo,
wir hatten vor drei jahren einen bezirksschornsteinfegermeister mit dem ich den schornstein geplant habe und der ihn ja dann auch so abgenommen hat.
nun ist er in ruhestand gegangen und der neue schornsteinfegermeister stellt mir einen maegelbericht aus und will ihn bei nicht aenderung des schornsteins, den kamin in 4 wochen stilllegen.
Ist den das noch ganz normal?
gruss andreas

Hallo Andreas,

"Stilllegung" hört sich nach "Gefahr im Verzug" an.

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister

Andreas Gärtner


Kommentar von _andreas am Sonntag, 20. Februar 2011; 14:08:25 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

die stilllegung ist doch immer das nächste nach einem maengelbericht!
Die gefahr soll nur bei einem schornsteinbrand sein, der doppelwandige edelstahlschornstein geht durch den dachboden, es wurden dabei aber alle brandbestimmungen mit den abstaenden eingehalten, die zu dem holzbalken und zu den holzlatten!
es ist ja nun echt schon so abgennommen gewesen und geplant gewesen mit dem letzten sch.meister.
Ich kann doch nicht immer meinen schornstein ändern lassen, wenn dem nächsten wieder daran irgendwas nicht passt.
gruß Andreas

Hallo Andreas,

was soll jemand anderes antworten wenn nicht geschrieben wird was bemängelt worden ist? Ist ein Lösungsvorschlag gemacht worden? Was soll an dem Schornstein geändert werden?

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister

Andreas Gärtner


Kommentar von _Oliver am Sonntag, 20. Februar 2011; 18:33:50 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Hallo Herr Gärtner,

erstmal: Super, dass Sie sich die Mühe machen und Fragen über's Internet beantworten. Vielen Dank dafür!

Meine Frage: Ich stehe kurz davor, ein Haus in einer schleswig-holsteinischen Altstadt zu erwerben. Ich würde nach Erwerb gerne meinen Traum realisieren und einen Kaminofen ins Wohnzimmer stellen. Da die beiden Nachbarhäuser höher sind, kann ich aber die Voraussetzungen des § 19 BImSchVO nicht einhalten (Abstand zu den Nachbarfenstern ca. 8-10 Meter; die Fenster liegen ca. 4 Meter über dem First meines Hauses).

Meine Frage: Wenn beide Nachbarn schriftlich erklären, dass sie gegen die Unterschreitung des vorgegebenen Abstands keine Einwände haben, kann ich dann meinen Traum realisieren?

Schon im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort!

Hallo Oliver,

man kann eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen/erfragen oder Sie verwenden eine Gas-Kaminofen.

Die zuständige Behörde muß zwar keine Ausnahme zulassen, aber beides wäre eine Möglichkeit den Traum zu realisieren.

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister

Andreas Gärtner


Kommentar von _Monika am Freitag, 22. April 2011; 21:53:01 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Hallo Herr Gärtner,
was passiert, wenn man einen selbst gebauten Kamin, der schon längere Zeit (ohne Abnahme) benutzt wurde, nachträglich abnehmen lassen möchte?
Liebe Grüße
Monika

Hallo Monika,

Was soll passieren?


Die Abnahme kann mangelfrei ausgehen oder auch nicht.

Ich würde mir lieber Gedanken darüber machen was passiert falls ein Unfall, mit der nicht "abgenommnenen" Anlage, geschieht.

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister

Andreas Gärtner



Kommentar von _Daniel am Dienstag, 17. Mai 2011; 17:08:12 Uhr

Neuer Kaminofen

Hallo Herr Gärtner,

habe folgende Frage. Wir haben vor einem Jahr ein Haus aus dem Jahre 1973 gekauft indem sich von Anfang an ein Kaminofen befunden hat. Dieser war die ganze Zeit in Betrieb, wurde also ständig genutzt. Wir haben jetzt einen neuen Kaminofen angeschaft (in Absprache mit dem Schornsteinfeger, der auch neu ist). Dieser hat den Ofen und den Kamin abgenommen. Alles Prima. Nun zu unserem Problem: Er hat bemängelt das im 1. Stock eine Vertäfelung an der Schornsteinwand ist mit 2,5 cm Abstand (Tanne/Fichte). ??? Diese Vertäffelung ist seit über 10 Jahren an der Wand und es ist nie bemängelt worden. Nun sollen wir die Vertäfelung entfernen, obwohl es die Jahre vorher immer so abgenommen wurde von dem vorrigen Schornsteinfegermeister. Das erscheint uns etwas merkwürdig. Klar, wollen wir nicht das etwas passiert, aber der Ofen hat den kompletten Winter Tag und Nacht durch gebrannt und es war ja vorher auch ok. Die Wände im 1.Stock (auch die Vertäfelung) werden zwar warm, aber man kann sie beruhigt mit der Hand anfassen... Was kann man in so einem Fall machen?

Gruß und danke

Hallo Daniel,


ich möchte mal mit einem Zitat des "Oberverwaltungsgericht Münster" antworten:


„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“


Reden Sie mit den Kollegen nochmal, vielleicht gibt´s ja noch eine weitere Möglichkeit. Es ist etwas problematisch (Haftungsproblem) eine Mangelfreie Abnahme zu schreiben obwohl offensichtlich ein Mangel besteht, den er auch noch festgestellt hat.


Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister

Andreas Gärtner



Kommentar von _Jautzer/Handwerksmeister am Sonntag, 12. Juni 2011; 21:19:06 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Hallo Herr Gärtner,
ich befinde mich in der Lage, dass ich einen Kaminofen plane, dazu nachträglich ein Kaminrohr benötige. Der Bezirksschornsteinfeger sagt, ich muss das Kamin über das Dach ziehen (würde aber meine PV Anlage abschatten). Ein befreundeter Schornsteinfegermeister widerspricht dieser Aussage und sagt 2,30m wagrecht vom Dach würde ausreichen, der Abstand zum Nachbarhaus(15m)wäre auch ausreichend. Brauch ich zur Abnahme den Bezirksschornsteinfeger oder sollte mich an die Innung bzw.das Landratsamt wenden?
In Ihrem Forum habe ich die Norm nachgelesen("von mehr als 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2 Meter und 30 Zentimeter haben...")da Aussage gegen Aussage bzw. Norm steht.

Vieln Dank
Jautzer

Hallo Herr Jautzer,

es können u.U. auch beide recht haben. Hört sich im ersten Moment verwirrend an, oder?

Wenn in dem einen Gesetz "2,30m bzw. 15m" steht, dann kann es trotzdem noch ein anderes Gesetz oder Verordnung mit weiteren Anforderungen geben.

Ihr zuständiger Schornsteinfeger muß sich diesbezüglich nach allen hierfür geltenden Gesetzen (Vorschriften) richten.

Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister muß Ihnen die Anlage "abnehmen".

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister

Andreas Gärtner


Kommentar von _Jautzer/Handwerksmeister am Montag, 13. Juni 2011; 13:22:42 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Hallo Herr Gärtner,
wie soll ich das verstehen:
"es können u.U. auch beide recht haben. Hört sich im ersten Moment verwirrend an, oder?".Uberspitz formuliert würde mein Haus(gleiche Voraussetzungen) ein Kilometer weiter im anderen Betzirk stehen wäre es OK? Kann da jeder die Normen selbst auslegen wie er sie braucht?
Jautzer

Hallo Herr Jautzer,

sorry, ich habe mich wohl nicht richtig ausgedrückt.

Es gibt auch weitere Gesetze/Verordnungen, nur weil ein Gesetz/Verordnung erfüllt wird bedeutet das nicht das andere Gesetze/Verordnungen auch gleichzeitig erfüllt sind.

Das ist immer dasselbe, der Bund erläßt eine Gesetz/Verordnung aber auch das Bundesland! Inhaltlich können die unterschiedlich sein! Der eine Schornsteinfeger (so wie Sie sagen) hat nur das Bundesgesetz zitiert, aber was sagt das Landesrecht zum selben Sachverhalt?

Das bedeutet je nachdem in welchem Bundesland sie sich befinden, gelten geringfügig andere Regeln. Das nennt sich Föderalismus, es gelten in Deutschland nicht einheitliche Regeln, 16 Bundestaaten 16 geringfügig andere Regeln!

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister

Andreas Gärtner


Kommentar von _Wilfried am Mittwoch, 22. Juni 2011; 21:37:43 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Hallo Herr Gärtner,
habe folgende Frage:
Ich möchte meine 25 Jahre alte Gastherme im Keller erneuern. Heute geht das Abluftrohr waagerecht durch die Kellerwand nach draußen auf unseren Hof. Mein Installateur meint das es eine neue EU-Norm gibt, wonach das Abluftrohr am kompletten Haus senkrecht nach oben aufs Dach geführt werden müsste.
Stimmt das, und wenn es wirklich so ist, gibt es Alternativen ??

Viele Grüße
Wilfried

Hallo Wilfried,

In NRW gibt es eine Passus in der Bauordnung, der besagt das Abgase von Gasfeuerstätten über Dach geführt werden MÜSSEN.
Ausnahme:
Wenn die Nennwärmeleistung der Feuerstätte 11kW zur Beheizung und 28 kW zur Warmwasserbereitung nicht überschreitet.

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister

Andreas Gärtner


Kommentar von _Sandra am Mittwoch, 10. August 2011; 18:17:38 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Hallo Herr Gärtner,

wir mieten ab Januar 2011 ein freistehendes Haus und möchten in einen Raum im EG einen Schwedenofen stellen.
Das Rohr würden wir durch die Außenwand führen wollen.
Ist das umsetzbar und wird das abgenommen?
Beste Grüße
Sandra

Hallo Sandra,

im Prinzip ist alles möglich, es ist immer nur eine Frage von Aufwand und finanziellen Mitteln.

Bitte fragen Sie vorher Ihren dort zuständigen Schornsteinfeger. Ferndiagnosen sind nicht leider unmöglich.

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister


Kommentar von _Lutz am Montag, 29. August 2011; 07:55:41 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Ich habe eine Frage zu den Kosten für die Aufstellung eines Kaminofens und Schornsteins:
Ist es korrekt, wenn der BZM zwei Rechnungen ausstellt? Laut Landesbauordnung muß die Anlage nur abgenommen werden. Das bedeutet eine und nicht zwei Rechnungen.

1. Rechnung
für die Bescheinigung "über die Prüfung zur Errichtung einer Feuerungsanlage für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe"

2. Rechnung für die Abnahme

Lutz

Hallo Lutz,

es ist durchaus möglich das bei der Aufstellung eines Kaminofens/Schornsteins Überprüfungen nach zwei oder mehreren verschiedenen Gesetzen durchgeführt werden müssen, in solchen Fällen ist es durchaus korrekt auch zwei Rechnungen auszustellen.

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister


Kommentar von _chreich am Freitag, 09. September 2011; 11:07:53 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Hallo,

auch ich habe eine Fall, der mir unglaublich erscheint. Ich habe vor dem Kauf eines Fachwerkhauses den Schornsteinfeger um eine Bauzustandsbesichtigung gebeten. Diese wurde durchgefuehrt und beglichen. Der Kamin ist i.O. und fuer das Betreiben mit zwei Kaminoefen geeignet. In einem weiteren Brief an den Schornsteinfeger habe ich mitgeteilt, dass ich im EG einen Grundofen und im OG einen Kaminofen stellen moechte. Keine Einwaende, eher mehrere Besuche auf der Baustelle, als der Dachstuhl erneuert wurde, neu eingedeckt und mit Einblasdaemmung gedaemmt wurde. Nun habe ich den Auftrag erteilt, den Grundofen zu erstellen. Gleichzeitig habe ich beim Schornsteifeger angerufen und mitgeteilt, dass ich gerne einen Pelletofen ins OG stellen wuerde. Dies hat er verneint, zumindest nicht an einen Zug! Ein zweiter Zug muesse her. Da ich das Dach nun nicht mehr aufmachen moechte, entschied ich mich schon am Telefon fuer einen Kaminofen. Keine Einwaende des Schornsteinfegers. Er nannte mir Firmen, die mir ein gutes Produkt liefern koennen. Bei einer dieser Firmen bestellte (und bezahlte) ich einen Kaminofen fuer 4000Euro. Gestern bekomme ich eine Brief vom Schornsteinfeger, in dem mir das Aufstellen des Grundofen erlaubt wird. Allerdings nur, wenn kein weiterer Kamin an den Zug angeschlossen wird! Ein weiterer Kamin ist nur in Verbindung mit einem zweiten Zug moeglich! WIE SOLL ICH DAS VERSTEHEN? Seit 1,5 Jahren ist der Schornsteinfeger in mein Vorhaben involviert! Er war mehrere Male vor Ort und haette, als das Dach noch nicht zu war mitteilen koennen, dass ein weiterer Zug hinzu muss! Obendrauf habe ich einen Ofen fuer 4000Euro gekauft, der eine "Notloesung" war, da ich lt. Telefonat einen Pelletofen nur an einen neuen Zug installieren darf! Wenn ich jetzt eh einen neuen Zug brauche, Gott bewahre, waere ich ja wieder beim Pelletofen!
Ich bin sauer, enttaeuscht und komme mir verarscht vor. Wer kommt denn jetzt fuer die zusaetzlichen Kosten auf? Dach aufmachen, zusaetzlichen Zug einziehen, Dach zumachen, 4000Euro-Ofen irgendwie stressfrei wieder los werden...
Diese Willkuer kotzt mich an.
Sorry.

Hallo,

schlimm.....schlimm, aber was lehrt uns das? Immer alles schriftlich geben lassen!

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister
Andreas Gärtner


Kommentar von _Sonja am Montag, 03. Oktober 2011; 14:40:03 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Anschluss eines alten Ofens.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger verlangt für das ältere Modell (Geja Modell Helsinki - BJ 1999) einen Nachweis für die Emissionsbegrenzungen. Leider habe ich zum Ofen keinerlei Papiere lediglich die Informationen, die auf der Rückseite des Ofens genannt werden. (DIN 18891 B1 und Prüfbericht Nr. S/059917 z/jn) Der Hersteller des Ofens sitzt im Ausland und ist telefonisch nicht zu erreichen.

Welche Möglichkeiten habe ich noch, wenn der Bezirksschornsteinfeger nicht weiterhelfen kann/will?

Vielen Dank für Ihre Antworten!


Hallo Sonja,

Der Fortbetrieb der Feuerstätte ohne Einschränkung ist gestattet, wenn sie einer der folgenden Kategorien zuzuordnen ist:

  • Feuerstätte wurde vor dem 01.01.1950 errichtet (historische Öfen)
  • Wohnung wird ausschließlich mit  Einzelraumfeuerungsanlagen beheizt
  • Grundöfen (individuell gefertigte  Einzelraumfeuerstätte als Wärmespeicherofen)
  • Badeöfen
  • nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen

Feuerstätten, die nicht unter die obigen Kategorien fallen, dürfen die Emissionsgrenzwerte von 0,15 Gramm je Kubikmeter Staub und 4 Gramm je Kubikmeter CO nicht überschreiten. Der Nachweis darüber muss durch die Vorlage einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine Messung des Schornsteinfegers vor Ort erbracht werden.
Kann der geforderte Nachweis nicht bis zum 31.12.2013 erbracht werden, bleiben drei Möglichkeiten:

  1. Nachrüstung der Anlage mit einer Einrichtung zur  Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der  Technik
  2. Austausch der alten durch eine neue, emissionsarme Feuerstätte
  3. Befristeter Weiterbetrieb der Feuerstätte in Abhängigkeit des jeweiligen Jahres der Typprüfung

Es gelten folgende Übergangsregelungen:

  Datum auf dem Typschild

 Zeitpunkt Nachrüstung/Außerbetriebnahme

 bis einschl.31.12.1974 bzw. Datum nicht feststellbar

 31.12. 2014

 1975 bis 1984

 31.12. 2017

 1985 bis 1994

 31.12. 2020

 1995 bis Inkrafttreten der Verordnung

 31.12. 2024

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister
Andreas Gärtner


Kommentar von _c. wernke am Freitag, 14. Oktober 2011; 15:49:34 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Hallo!
Können Sie mir folgende Frage beantworten? Darf ein Bezirksschornsteinfeger einen Kaminofen samt Edelstahlschornstein verkaufen, selbst einbauen und dann selbst auch abnehmen?
Gruß, C. Wernke

Hallo,

der entsprechende Gesetzestext hierzu lautet:
"Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger dürfen keine Bescheinigungen nach § 16 Satz 1 für Anlagen in ihrem Bezirk ausstellen, die sie oder andere Angehörige ihres Betriebs verkauft oder eingebaut haben. § 11 gilt entsprechend."

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister
Andreas Gärtner


Kommentar von _Daneil am Sonntag, 30. Oktober 2011; 18:22:02 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Hallo Herr Gärtner,

Ich habe eine Frage zu meinen Kaminofen der im Kinderzimmer Installiert ist was früher einmal Büroraum war. Da es nicht viel sinnmacht diesen Kaminofen weiter in den Kinderzimmer inbetrieb zu nehmen, habe ich meinen Schornsteinfeger gefragt ob es möglich wäre diesen im Wohnzimmer, wo noch ein Kamin ist zu Installieren. Darauf haben wir ein Termin vereinbart um sich den Kamin mal an zuschauen. So weit so gut, Kaminofen ist baujahr 1997 leider habe ich keine Werte darüber nur einen Prüfbericht den ich vom Hersteller zugefaxt bekommen habe. Gibt es eine möglichkeit noch an diese Werte ran zukommen? Sprich wäre es möglich umzubauen und dann eine Messung zu machen??
Problem ist weiterhin das der Kamin schon abgebaut wurde zwecks Renovierungs Arbeiten. Erlischt dann der Bestandsschutz oder kann ich den wieder am Alten Kamin anschliessen??

Hallo,

Ziel des Ganzen ist es das Öfen, die die Grenzwerte nicht erfüllen, außer Betrieb genommen werden oder gegen bessere Öfen ausgetauscht werden. Ihr Ofen kann, so wie Sie schreiben, die Grenzwerte nicht erfüllen. Es bleibt Ihnen noch die Möglichkeit ein entsprechend zugelassenes Filtersystem zu installieren.

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister
Andreas Gärtner


Kommentar von _Günter aus Köln am Donnerstag, 03. November 2011; 13:02:17 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Hallo Herr Gärtner,
unser Schornsteinfeger hat uns für die Abnahme des Edelstahlrohrs außen (8m) und Offen (8 KW) 145,00 EUR in Rechnung gestellt. Ist das angemessen?

Hallo Günter,

kommt darauf an welche Leistungen dafür erbracht werden.
Wie oft war er denn vor Ort?
Wurden auch Leistungen nach der 1.BImschV. erbracht?
Wurde ein Feuerstättenbescheid erstellt?
etc.
Kurz ausgedrückt je nachdem kann es zuviel, zu wenig oder auch richtig sein.

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister
Andreas Gärtner


Kommentar von __Morrison am Samstag, 12. November 2011; 15:10:20 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Folgende Frage:
Wir haben unseren über 20 Jahre alten Kaminofen in Hinblick auf die strengeren Richtlinien gegen einen modernen elektronisch gesteuertes Model getauscht. Der alte Kaminofen wurde von uns bis zum Austausch genutzt, der Kamin an sich regelmässig gereinigt.

Laut Verordnung muss bei Austausch oder Neuinstallation eines Kaminofens ein Schornsteinfeger diesen abnehmen.
Gibt es eine Strafe, wenn man den Ofen vor Abnahme in Betrieb nimmt ?

2. Frage: Gilt Holzparkett als "leicht brennbares" Material ? Der Ofen steht auf einer Granitplatte, allerdings fehlen 20 cm von den geforderten 50 cm Abstand brennbarer Materialien vor der Brennkammer. 30 Cm wird von der Marmorplatte abgedeckt, 20 cm ist Holzparkett. Muss man für die restlichen 20 cm ein Schutz bauen ?

vielen Dank für Infos !

Hallo Morrison,

Frage 1: Das kann u.U. versicherungstechnisch ein Problem geben. Man stelle sich vor es kommt zu einem Brand und es stellt sich heraus das die Feuerstätte (noch) nicht abgenommen wurde.

Frage 2: Zu den MINDEST-Abständen/Größe schauen Sie bitte in der Montageanleitung Ihrer Feuerstätte nach. Diese Abstände dienen dem Brandschutz. Antwort: ja!

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister
Andreas Gärtner


Kommentar von _Walter am Dienstag, 15. November 2011; 11:35:01 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Hallo Herr Gärtner

Habe da mal eine Frage:Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus als Eigentümer und wollen an einem freien nicht genutzten Kaminschacht (der zur früheren Zeit mit Kohleöfen genutzt wurde)einen Kaminofen anschließen vor 5 Wochen dann bestellten wir unseren Bezierksschornsteinfeger zur Abnahme der dann auch kam und grob seine Abnahme machte darauf hin sagte er uns wir könnten den Ofen ab jetzt benutzen den Bescheid würden wir in den nächsten Tagen bekommen allerdings wären damals Fernsehkabel durch den Schacht gelegt worden und durch die ehemaligen Bohrlöcher konnte etwas Qualm beim verbrennen austreten sollte dies der Fall sein sollten uns unsere Nachbarn bescheid geben nach 4 Wochen dann ohne das wir bis dato ein Abnahmebescheid hatten kam er nochmal wieder und er machte dann eine durchleuchtung mit der Kamera worauf er uns dann sagte der Ofen darf nicht mehr in Betrieb genommen werden bis folgende Mängel beseitigt worden sind. 1. Da der Dachboden nachträglich ausgebaut wurde würde dort der Reinigungsverschluß fehlen und dieses wurde nicht zugemauert sondern nur eine Gipskartonwand vorsein. 2. Es wäre noch ein Fernsehkabel vorhanden. 3. Die ehemaligen Anschlüsse der Kohleöfen wären noch nicht geschlossen. Die Mängel die dieser Schornsteinfeger im nachhinein feststellte sind meiner Meinung nach so was von aus der Luft gegriffen da unser Kaminofen ja nun schon 4 Wochen in Betrieb war und 1. der Nachbar im Dachgeschoß so wie unsere weiteren Nachbarn vor lauter Rauchentwicklung schon längst nicht mehr in Ihren Wohnungen hätten Wohnen können. 2. wäre das angebliche Kabel wohl schon nach 4 Wochen dauerbetrieb verschmort und hinuntergefallen und 3. wurden die alten Anschlüsse zugemacht und fachgerecht verputzt. Somit finden wir ist der Mängelbescheid völliger Quatsch da in unserer Siedlung 2 Häuser weiter 3 Kaminöfen genehmigt und Abgenommen wurden und alle Häuser in der Siedlung Baugleich gewesen und immer noch sind. Nun meine Frage was kann man da gegen machen? Kann man da rechtlich gegen vor gehen?

Schöne Grüße Walter

Hallo Walter,

Mein Rat: Lassen Sie gefundenen Mängel beheben!


Der Schornsteinfeger soll Ihnen doch nicht tatsächlich die Mangelfreiheit bescheinigen obwohl er diese Mängel festgestellt hat?

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister
Andreas Gärtner


Kommentar von _Günther Wadehn am Freitag, 25. November 2011; 19:20:07 Uhr

Bestanschutz Kamin nach neuer Verordnung unter 15 m

Guten Tag,

Wir haben ein Haus vor 8 Jahren gekauft BJ.1964 und es war ein Kaminofen vorhanden. Diesen Kaminofen haben wir bei der Rennovierung entsorgt. Jetzt möchten wir an statt des alten Kaminofens einen neuen hinsetzen. Das Problem ist aber, dass wir die Marke von 15 m vom Nachbarhaus unterschreiten. Besteht da ein Bestandsschutz für diesen ehemals genutzten Ofen??

Viele Grüße
Günther Wadehn

Hallo Herr Wadehn,

Ich denke Sie kennen die Antwort schon.
Bestandsschutz hätte Ihr alter Kaminofen inkl. Schornstein, aber natürlich nicht Ihr neuer Kaminofen inkl. Schornstein.
Bestandsschutz gilt für Feuerungsanlagen die vor der Gesetzesänderung schon im Bestand waren und nicht für welche die danach erst aufgestellt werden.

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister
Andreas Gärtner


Kommentar von _Marie am Montag, 28. November 2011; 19:02:32 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Guten Abend, ich habe mal eine Frage: Wir haben vor ca. 4 Monaten ein altes Haus gekauft und bezogen.
Es wurde eine neue Heizungsanlage mit Gastherme (Brennwerttechnik-Vaillant) installiert. Die Installationsfirma hat das Abgasrohr (Kunststoff) in einen Kamin gelegt, der in frueheren Jahren fuer einen Ofen mit festen Brennstoffen benutzt worden war. Die Firma hatte vergessen, den BezirksSF pruefen zu lassen, ob der Kamin fuer diese Gas-Abluftfuehrung benutzbar ist. Im Nachhinein stellt der BezirksSF fest, dass der Kamin so sehr verrusst ist, dass keine ausreichende Belueftung um das Abgasrohr herum gewaehrleistet ist.
Der BSF nimmt die Anlage so nicht ab.
Alternativ sollte entweder
a) das Abgasrohr entfernt,der Kamin ausgefraest und das Abgasrohr wieder eingefuehrt werden;
b) eine Lueftungsoeffnung in den Kamin im Kellerraum, in dem die Therme steht,und eine weitere Lueftungsoeffnung (300 qcm) in die dortige Aussenwand geschaffen werden.

Nun hat heute ueberraschend der BSF die Aussage getroffen, er wuerde die Abnahme im jetzigen Zustand ohne jegliche Aenderung vornehmen, wenn die Firma Vaillant eine schriftliche Garantieerklaerung fuer das Funktionieren ihrer Therme fuer mindestens 8 Jahre abgeben wuerde, im vollinhaltichen Wissen ueber den Zustand des Kamins und die vormalige Benutzung des Kamins mit festen Brennstoffen.
Wir sind voellig ratlos und ueberfordert in der Einschaetzung, welche Massnahme denn nun wirklich notwendig ist.
Wer kann mir da einen Rat geben ??
danke und Gruss: Marie

Hallo Marie,

ich würde die Feuerstätte auf "raumluftABhängig" umbauen lassen, das ist die Lösung "b" (wenn ich das richtig verstehe)!

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister
Andreas Gärtner


Kommentar von _Matthias Palm am Donnerstag, 01. Dezember 2011; 15:26:22 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Sehr geehrter Herr Gärtner,
wir sind mit unserem Kaminofen umgezogen. Der Ofen, ein Buddenbrock ist ca. 30 Jahr alt. Er hat kein Typenschild und wir haben auch keine Unterlagen vom Kauf.
Unser Bezirksschornsteinfeger hat uns mitgeteilt, dass wir den Ofen noch bis Ende 2014 betreiben dürfen. Am neuen Wohnort verweigert uns der Schornsteinfeger die Betriebserlaubnis, da nach dem BISchG keine Grenzwerte für den Ofen vorliegen. Auf unseren Vorschlag, eine Messung vorzunehmen, ging er nicht ein, da es keine Meßgeräte gebe.
Gilt dann nicht die Übergangsregelung, dass der Ofen bis Ende 2014 gefeuert werden kann, wie es unser BSchF geäußert hatte?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Hallo,

es gibt eine Übergangsregelung (in Ihrem Fall 2014) die hat aber nur Gültigkeit für Feuerstätten die vor der Gesetzesänderung schon im Bestand waren und unverändert so weiter betrieben werden. Feuerstätten die neu installiert/montiert werden (auch wenn sie gebraucht sind) müssen seit der Gesetzesänderung vom 22.03.2010 nachweisen das sie die Grenzwerte (Feinstaub / CO) einhalten!

Es gibt tatsächlich noch keine dafür zugelassenen Messgeräte (Stand: 12/2011), aber das ist mehr oder weniger das Problem des Ofenaufstellers und nicht das des Schornsteinfegers.
Am alten Ort hätten Sie ohne weiteres die Feuerstätte weiter, bis zum dem vom Schornsteinfeger genannten Stichtag, betreiben dürfen.

Immer, wirklich immer, vorher den zuständigen Schornsteinfeger dazu befragen!

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister
Andreas Gärtner


Kommentar von _Bubche am Mittwoch, 14. Dezember 2011; 14:42:39 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Hallo,
gibt es denn eine vorgabe in was für einem zeitraum die Abnahme für eine Kaminanlage zu erfolgen hat oder kann der Schornsteinfeger mich ewig warten lassen?
MFG

Hallo,

die Pflicht, in Nordrhein-Westfalen, ergibt sich aus der Bau-Ordung § 43 Abs.7.
Dort steht:
"Bei der Errichtung oder Änderung von Schornsteinen sowie beim Anschluss von Feuerstätten an Schornsteine oder Abgasleitungen hat die Bauherrin oder der Bauherr sich von der Bezirksschornsteinfegermeisterin oder dem Bezirksschornsteinfegermeister bescheinigen zu lassen, dass die Abgasanlage sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und für die angeschlossenen Feuerstätten geeignet ist."

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister
Andreas Gärtner


Kommentar von _Bernd am Mittwoch, 14. Dezember 2011; 20:37:17 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

ich habe mal eine frage.
mein vormieter hatte im esszimmer einen alten holzherd eingebaut und damals auch abnehmen lassen.
den herd haben wir beim einzug so wie er abgenommen wurde uebernommen. bei der kaminreinigung wurde auch nie etwas beanstandet.
nun wurde eine neue heizung (oel brennwert) eingebaut. die heizung ist an einem anderen kamin wie der holzofen angeschlossen.
nun wurde die neue heizung abgenommen und der kaminkehrer sagte meiner frau, er muesse auch den herd neu abnehmen. ist das rechtens oder nur geldmacherei?

Hallo,

zeigen Sie ihm einfach die mangelfreie Bescheinigung der Abnahme des Holzofens.

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister
Andreas Gärtner


Kommentar von _Karin am Montag, 19. Dezember 2011; 11:08:41 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Hallo,
muss ein Ofen neu vom Schornsteinfeger abgenommen werden, wenn lediglich im Rahmen einer Reklamation der Ofen bzw. nur der Feuerraum vom Hersteller ausgetauscht wird. Natürlich hat das Modell dann eine neue Herstellernummer, aber alle anderen Teile (Standfuß, Seitenteile, Abdeckung etc.) wurden 1/1 übernommen. Auch an der Standfläche hat sich nichts geändert. Ich finde es irgendwie überzogen nur durch das Notieren einer neuen Nummer und das Ausstellen der Bescheinigung noch einmal 60 € zu verlangen, weiter wurde ja nichts gemacht.
LG
Karin

Hallo Karin,

lesen Sie bitte meinen Kommentar vom "Mittwoch, 14. Dezember 2011; 14:42:39 Uhr" (etwas weiter oben auf dieser Seite), dort können Sie nachlesen das in NRW auch nur bei einer Änderung eine sogenannte Abnahme vorgeschrieben ist.

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister
Andreas Gärtner


Kommentar von klausstgt am Mittwoch, 28. Dezember 2011; 00:44:31 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Hallo,

ich wohne in Stuttgart in einem Altbau und seit Jahren halte ich Ausschau nach einem Nachfolger für unseren alten haller-meurer gaseinzelblechofen. Jetzt bin ich vor kurzem auf dru gestoßen und wollte mir das Modell Bremen bestellen.

Es wird mit einem holländischen CE Zeichen und einer holländisch-französischen Bedienungs/Installationsanleitung ausgeliefert. Auf dem CE Zertifikat wird ausgewiesen, daß es für Deutschland mit I2E zugelassen ist und auf dem Typenschild in G20 eingestellt ist.

Mein BSM findet es suspekt, daß der Ofen zwar für D zugelassen ist aber keine deutsche Bedienunganleitung hat und will ihn deshalb nicht genehmigen.

Was nun?

Hallo,

Manchmal sieht man "den Wald vor lauter Bäumen" nicht. Geht mir genauso.
Einfach die deutsche Anleitung vom Importeur besorgen und dem BSM zeigen. Wenn diese Feuerstätten in Deutschland vertrieben werden dann gibt es auch eine deutschsprachige Anleitung.

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister
Andreas Gärtner


Kommentar von _Hans Georg D. am Mittwoch, 18. Januar 2012; 14:58:28 Uhr

Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Wir haben uns einen antiken Kohleofen zugelegt. Dieser ist Baujahr 1910 und als gelernter Ofenbauer, habe ich diesen fachgerecht repariert und mit neuen Dichtungen an Tür usw. versehen. Nun schreibt mir ein Kollege, dass dieser nicht mehr angeschlossen werden darf, da dieser vor Bj. 1950 ist (neues Immissionsschutzgesetz). Hier dürfen nur noch dise Öfen bleiben, die schon immer angeschlossen waren (Bestandsschutz. Können Sie mir erklären, was eine neuwertiger Heizkamin aus dem Baumarkt von einem alten Ofen unterscheidert, außer die jahre natürlich. Ist die Gesetzeslage wirklich so oder kann ich meinen Ofen trotzdem anschließen?

Hallo Herr Hans Georg D.,

Ich soll Ihnen ("gelernter Ofenbauer") doch nicht ernsthaft erklären, welche Weiterentwicklungen es in den letzten 100(!) Jahren in Ofentechnik gegeben hat.
Bestandsschutz gibt es für Öfen im Bestand und nicht für Öfen die noch installiert werden.
Neu installierte Öfen müssen nachweisen das Sie die neuen Grenzwerte der 1.BImSchV. einhalten.

Mit netten Grüßen aus Lünen

Ihr Schornsteinfegermeister
Andreas Gärtner


Kommentar zu Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich??

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