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Resultate 11 bis 20 von insgesamt 25 (3 Seiten).
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Gas-Hausschau
Mit Erscheinen der Technischen Regeln für Gasinstallationen 2008 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Gasversorgung wird nun auch der Hauseigentümer in die Pflicht genommen.
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Großer Effekt durch einfachen Trick
Wenn der Heizkörper vernehmlich gluckert oder blubbert oder nicht richtg wam wird, dann ist meist Luft im Wasserkreislauf die Ursache. Heizkörper sollte man gelegentlich entlüften.
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Ihr Wunsch: Neue Heizung, moderner Heizkomfort, aber denken Sie daran: Der Schornstein gehört dazu!
Ihr Wunsch: moderner Heizkomfort Bei der Wohnungsmodernisierung steht der Einbau einer modernen Heizung meist ganz obenan. Dabei gilt es viele Wünsche zu erfüllen.
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Informationen über die Heizverluste
Wozu heizen? Jedes Haus verliert ständig Wärme: Weil es draußen oft kälter ist, will sich die Wärme gleichmäßig verteilen, wandert durch Wände, Fenster und Dach nach draußen. Fachleute sagen dazu „Transmissionsverlust“.
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Jetzt bundesweit gültige Fristen und Gebühren
Ab 1. Januar 2010 gilt eine neue Verordnung zur Regelung der Betriebs- und Brandsicherheit von Öfen und Heizungsanlagen. (Bundes- Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO). Die KÜO regelt das ursprüngliche Aufgabengebiet des Schornsteinfegerhandwerks: die Betriebs- und Brandsicherheit.
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Klimaschutz liegt in Ihrer Hand.
Energiespar-Ratgeber zu den Themen: Heizen, Strom, Verkehr
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Meine Dienstleistungen
Beschreibung der Dienstleistungen meines Schornsteinfeger-Betriebes.
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Mit Feuer und Flamme, heizen aber nicht verheizen
Mit Feuer und Flamme, heizen aber nicht verheizen. Der richtige Umgang mit festen Brennstoffen
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Offene Kamine - Heizkamine - Kaminöfen (Behaglichkeit drinnen – Belästigung draußen?)
Heizkamine und Kaminöfen liegen im Trend der Zeit. Ihr Betrieb strahlt Behaglichkeit aus, gerade dann, wenn es draußen knackig kalt ist. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise wird ihre Nutzung in den privaten Haushalten neu entdeckt.
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Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag
Als Schornsteinfeger rate ich Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen! Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
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