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Ergebnis Ihrer Suche nach "2009"

Resultate 1 bis 5 von insgesamt 5 (1 Seite).


  1. Ausweispflicht für Gebäude!

    Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss demnächst einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
  2. neuer Betriebskostenspiegel für 2008

    Dem neuen Betriebskostenspiegel 2008 liegen rund 35.000 Abrechnungen des Abrechnungsjahres 2007 zugrunde. Diese Daten beziehen sich auf etwa 9 Millionen Quadratmeter Mietwohnungsfläche, so dass eine umfassende und repräsentative Aussage zur Durchschnittshöhe von Betriebskosten in Deutschland möglich ist.
  3. Nicht jeder Brennstoff darf in den Kamin- oder Kachelofen

    Verbrennen von Papierbriketts ist in kleinen Anlagen verboten Auf den ersten Blick klingt es wie eine pfiffige Idee: Ein großer Discounter bietet im Internet-Handel eine Papier-Brikettpresse an. Doch die damit mühevoll hergestellten Briketts dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher in sogenannten Kleinfeuerungsanlagen, beispielsweise in privaten Öfen und Heizkesseln, nicht verbrennen.
  4. Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag

    Als Schornsteinfeger rate ich Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen! Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
  5. Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude zur Pflicht geworden.

    Mit Beginn des Jahres 2009 muss für jedes Wohngebäude ein Energieausweis vorliegen, vorausgesetzt es wird verkauft oder neu vermietet.
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