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Resultate 1 bis 6 von insgesamt 6 (1 Seite).
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Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?
Sie haben einen neuen Kaminofen in Betrieb genommen oder Ihre Heizung wurde durch eine Neue ausgetauscht und nun möchte der Schornsteinfegermeister die neue Anlage begutachten – warum eigentlich?
Stand: 26.11.2015 13:54:38
Erstellt am: 25.08.2010 09:18:38 -
Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen?
In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine angeblich drohende Zwangsstilllegung bzw. Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handele - was so nicht zutrifft! Die Verfeuerung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen zur Beheizung von Räumen führt zur Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe. Besonders die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung aus den Kleinfeuerungsanlagen hat mit deren steigender Verbreitung in den letzten Jahren bedenklich zugenommen.
Stand: 05.06.2014 07:38:31
Erstellt am: 25.08.2010 09:32:21 -
Klimaschutz liegt in Ihrer Hand.
Energiespar-Ratgeber zu den Themen: Heizen, Strom, Verkehr
Stand: 03.02.2010 10:23:21
Erstellt am: 25.08.2010 09:37:05 -
Meine Dienstleistungen
Beschreibung der Dienstleistungen meines Schornsteinfeger-Betriebes.
Stand: 06.01.2016 14:21:39
Erstellt am: 25.08.2010 06:53:41 -
So lesen Sie meine Bescheinigung nach der 1. BImSchV
Die Messung nach der 1.BImSchV ist eine vom Schornsteinfeger durchzuführende Messung. Sie ist eine wichtige Untersuchung, die das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Kleinfeuerungsanlagenverordnung vorschreibt. Als Ergebnis erhalten Sie von mir eine Bescheinigung. So lesen Sie meine Bescheinigung nach der 1. BImSchV.
Stand: 02.03.2017 12:13:38
Erstellt am: 25.08.2010 08:24:51 -
Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis nach Bedarf oder einem Energieausweis nach Verbrauch?
Der Energieausweis nach Verbrauch basiert auf den Verbrauchswerten der zurückliegenden 3 Jahre und kann innerhalb der Übergangsfrist (Wahlfreiheit bis zum 01. Oktober 2008) für jedes Wohngebäude mit einer 10 jährigen Gültigkeit ausgestellt werden. Der Energieausweis nach Bedarf basiert auf den einzelnen energetischen und geometrischen Eigenschaften der Bauelemente (Wände, Fenster, Dach und Boden) sowie auf der Anlagentechnik.
Stand: 18.06.2018 12:02:09
Erstellt am: 25.08.2010 02:59:40
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