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Suchergebnis
Ergebnis Ihrer Suche nach "Mieter"
Resultate 1 bis 10 von insgesamt 12 (2 Seiten).
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Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?
Sie haben einen neuen Kaminofen in Betrieb genommen oder Ihre Heizung wurde durch eine Neue ausgetauscht und nun möchte der Schornsteinfegermeister die neue Anlage begutachten – warum eigentlich?
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Ausweispflicht für Gebäude!
Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss demnächst einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
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Der Energieausweis für Gebäude
Der Energieausweis für Gebäude Anders als bei Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.Ziel ist es: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
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Die eigenen Heizgewohnheiten sorgfältig überprüfen!
Vor einem eventuellen Rechtsstreit mit dem Vermieter wegen unzureichender Heizleistung empfehlen Verbraucherschützer, die eigenen Heizgewohnheiten sorgfältig zu überprüfen. Bei den Energieberatern gehen demnach vermehrt Beschwerden ein, das Wohnungen trotz ständig steigender Heizkosten nicht warm werden.
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Gas-Hausschau
Mit Erscheinen der Technischen Regeln für Gasinstallationen 2008 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Gasversorgung wird nun auch der Hauseigentümer in die Pflicht genommen.
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Klimaschutz liegt in Ihrer Hand.
Energiespar-Ratgeber zu den Themen: Heizen, Strom, Verkehr
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neuer Betriebskostenspiegel für 2008
Dem neuen Betriebskostenspiegel 2008 liegen rund 35.000 Abrechnungen des Abrechnungsjahres 2007 zugrunde. Diese Daten beziehen sich auf etwa 9 Millionen Quadratmeter Mietwohnungsfläche, so dass eine umfassende und repräsentative Aussage zur Durchschnittshöhe von Betriebskosten in Deutschland möglich ist.
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Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag
Als Schornsteinfeger rate ich Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen! Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
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Online Energie Check
Anders als bei Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Hier kann man unverbindlich einen Online Energie Check durchführen. Dieser Online Energie Check ersetzt keinen Energieausweis oder gar eine Energieberatung, gibt aber schonmal einen Überblick.
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Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude zur Pflicht geworden.
Mit Beginn des Jahres 2009 muss für jedes Wohngebäude ein Energieausweis vorliegen, vorausgesetzt es wird verkauft oder neu vermietet.
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