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Ergebnis Ihrer Suche nach "Modernisierung"
Resultate 1 bis 8 von insgesamt 8 (1 Seite).
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Ausweispflicht für Gebäude!
Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss demnächst einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
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Broschüren & Flyer
Informationen in Form von Broschüren & Flyer. Hier finden Sie eine Auflistung von Dokumenten die Sie u.U. interessieren könnten. Sie haben die Möglichkeit die Dokumente direkt herunterzuladen.
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Ihr Wunsch: Neue Heizung, moderner Heizkomfort, aber denken Sie daran: Der Schornstein gehört dazu!
Ihr Wunsch: moderner Heizkomfort Bei der Wohnungsmodernisierung steht der Einbau einer modernen Heizung meist ganz obenan. Dabei gilt es viele Wünsche zu erfüllen.
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Klimaschutz liegt in Ihrer Hand.
Energiespar-Ratgeber zu den Themen: Heizen, Strom, Verkehr
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Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag
Als Schornsteinfeger rate ich Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen! Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
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Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude zur Pflicht geworden.
Mit Beginn des Jahres 2009 muss für jedes Wohngebäude ein Energieausweis vorliegen, vorausgesetzt es wird verkauft oder neu vermietet.
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Warum einen Energieausweis?
Wer braucht einen Energieausweis? Der Energieausweis bietet Vorteile für Mieter und Käufer. Vorteile des Energieausweises. Was sind die schlimmsten Energiefresser in Wohngebäuden?
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Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis nach Bedarf oder einem Energieausweis nach Verbrauch?
Der Energieausweis nach Verbrauch basiert auf den Verbrauchswerten der zurückliegenden 3 Jahre und kann innerhalb der Übergangsfrist (Wahlfreiheit bis zum 01. Oktober 2008) für jedes Wohngebäude mit einer 10 jährigen Gültigkeit ausgestellt werden. Der Energieausweis nach Bedarf basiert auf den einzelnen energetischen und geometrischen Eigenschaften der Bauelemente (Wände, Fenster, Dach und Boden) sowie auf der Anlagentechnik.
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