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Ergebnis Ihrer Suche nach "Wohngebäude"

Resultate 1 bis 8 von insgesamt 8 (1 Seite).


  1. Ausweispflicht für Gebäude!

    Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss demnächst einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
  2. Energie sparen und dabei Umwelt und Geldbeutel schonen

    Unserem Klima geht es schlecht. Die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre, vor allem die des Kohlendioxids (CO2), ist in den letzten 150 Jahren stark angestiegen. Das farb- und geruchlose Gas entsteht bei der Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Brennstoffen. Durch Industrie, Haushalte und Verkehr erhöht sich sein Anteil fortlaufend. In der Folge heizt sich die Atmosphäre unnatürlich stark auf.
  3. Meine Dienstleistungen

    Beschreibung der Dienstleistungen meines Schornsteinfeger-Betriebes.
  4. Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag

    Als Schornsteinfeger rate ich Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen! Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
  5. Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude zur Pflicht geworden.

    Mit Beginn des Jahres 2009 muss für jedes Wohngebäude ein Energieausweis vorliegen, vorausgesetzt es wird verkauft oder neu vermietet.
  6. Thermografien (Wärmebilder) können die Problemzonen Ihres Hauses aufzeigen.

    Den größten Teil der im Wohngebäude eingesetzten Energie wird zur Beheizung verwendet. Hier schlummert ein sehr großes Energieeinsparpotential. Daher sollten Häuser gegen Wärmeverluste geschützt sein. Dort, wo der bestehende Schutz nicht ausreicht oder Schwachstellen vorhanden sind, wird teure Heizenergie ungenutzt nach draußen abgegeben. Diese kann man mit Hilfe der Thermografie sichtbar machen.
  7. Warum einen Energieausweis?

    Wer braucht einen Energieausweis? Der Energieausweis bietet Vorteile für Mieter und Käufer. Vorteile des Energieausweises. Was sind die schlimmsten Energiefresser in Wohngebäuden?
  8. Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis nach Bedarf oder einem Energieausweis nach Verbrauch?

    Der Energieausweis nach Verbrauch basiert auf den Verbrauchswerten der zurückliegenden 3 Jahre und kann innerhalb der Übergangsfrist (Wahlfreiheit bis zum 01. Oktober 2008) für jedes Wohngebäude mit einer 10 jährigen Gültigkeit ausgestellt werden. Der Energieausweis nach Bedarf basiert auf den einzelnen energetischen und geometrischen Eigenschaften der Bauelemente (Wände, Fenster, Dach und Boden) sowie auf der Anlagentechnik.
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