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  1. Ausweispflicht für Gebäude!

    Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss demnächst einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
    Stand: 18.06.2018 11:58:17
    Erstellt am: 25.08.2010 04:21:20
  2. Beim Heizen sparen - der Schornsteinfeger hilft.

    Knapper werdende Energieressourcen und steigende Energiepreise reißen große Löcher in die Geldbörsen der Verbraucher, denn auf das behagliche Gefühl von Wärme im eigenen Zuhause mag niemand gerne verzichten. Aber Energie sparen bedeutet nicht in jedem Fall auch Verzicht auf Lebensqualität. Als Schornsteinfeger und Gebäudeenergieberater im Handwerk weiß ich: Oft schlummern große Energieeinsparpotenziale ungenutzt in Deutschlands Heizungskellern.
    Stand: 23.11.2011 07:52:35
    Erstellt am: 25.08.2010 04:30:55
  3. Der Energieausweis für Gebäude

    Der Energieausweis für Gebäude Anders als bei Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.Ziel ist es: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
    Stand: 26.11.2015 13:56:12
    Erstellt am: 25.08.2010 10:02:32
  4. Informationen über die Heizverluste

    Wozu heizen? Jedes Haus verliert ständig Wärme: Weil es draußen oft kälter ist, will sich die Wärme gleichmäßig verteilen, wandert durch Wände, Fenster und Dach nach draußen. Fachleute sagen dazu „Transmissionsverlust“.
    Stand: 29.10.2009 15:14:40
    Erstellt am: 25.08.2010 06:37:56
  5. Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag

    Als Schornsteinfeger rate ich Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen! Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
    Stand: 18.06.2018 11:58:47
    Erstellt am: 25.08.2010 01:11:11
  6. Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude zur Pflicht geworden.

    Mit Beginn des Jahres 2009 muss für jedes Wohngebäude ein Energieausweis vorliegen, vorausgesetzt es wird verkauft oder neu vermietet.
    Stand: 26.11.2015 13:55:49
    Erstellt am: 23.08.2010 14:41:11
  7. Thermografie eine effektive Diagnose

    Durch hohe Energiepreise und steigende gesetzliche Standards wird die Nachfrage von Eigentümern sowie Kaufinteressenten nach einer schnellen und effektiven Gebäudediagnose immer größer. Die Gebäudethermografie liefert zu einem vernünftigen Preis verlässliche Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes und zeigt Schwachstellen an den einzelnen Bauteilen auf.
    Stand: 05.10.2011 08:05:11
    Erstellt am: 25.08.2010 04:12:24
  8. Wann kommt der Schornsteinfeger?

    Einige Haus- und Wohnungsbesitzer können sich seit dem 22. März 2010 auf neue Termine mit ihrem Schornsteinfeger einstellen. Die novellierte 1. BImSchV ist seit dem 22. März 2010 in Kraft. Umweltschutzmessungen (Messungen nach der 1. BImSchV.) finden bei bestimmten Öl- und Gasheizungen künftig alle zwei bis drei Jahre statt. Die Sicherheitsbetreuung verbleibt in vielen Haushalten jährlich.
    Stand: 19.06.2018 10:16:56
    Erstellt am: 25.08.2010 09:41:50
  9. Warum einen Energieausweis?

    Wer braucht einen Energieausweis? Der Energieausweis bietet Vorteile für Mieter und Käufer. Vorteile des Energieausweises. Was sind die schlimmsten Energiefresser in Wohngebäuden?
    Stand: 18.06.2018 12:03:01
    Erstellt am: 23.08.2010 14:44:11
  10. Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis nach Bedarf oder einem Energieausweis nach Verbrauch?

    Der Energieausweis nach Verbrauch basiert auf den Verbrauchswerten der zurückliegenden 3 Jahre und kann innerhalb der Übergangsfrist (Wahlfreiheit bis zum 01. Oktober 2008) für jedes Wohngebäude mit einer 10 jährigen Gültigkeit ausgestellt werden. Der Energieausweis nach Bedarf basiert auf den einzelnen energetischen und geometrischen Eigenschaften der Bauelemente (Wände, Fenster, Dach und Boden) sowie auf der Anlagentechnik.
    Stand: 18.06.2018 12:02:09
    Erstellt am: 25.08.2010 02:59:40
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