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Ergebnis Ihrer Suche nach "vermietet"

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  1. Ausweispflicht für Gebäude!

    Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss demnächst einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
    Stand: 18.06.2018 11:58:17
    Erstellt am: 25.08.2010 04:21:20
  2. Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude zur Pflicht geworden.

    Mit Beginn des Jahres 2009 muss für jedes Wohngebäude ein Energieausweis vorliegen, vorausgesetzt es wird verkauft oder neu vermietet.
    Stand: 26.11.2015 13:55:49
    Erstellt am: 23.08.2010 14:41:11
  3. Warum einen Energieausweis?

    Wer braucht einen Energieausweis? Der Energieausweis bietet Vorteile für Mieter und Käufer. Vorteile des Energieausweises. Was sind die schlimmsten Energiefresser in Wohngebäuden?
    Stand: 18.06.2018 12:03:01
    Erstellt am: 23.08.2010 14:44:11
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