Alle Schlagwörter
abgase
.
bergkamen
.
brennstoff
.
co2
.
energie
.
feuerstätten
.
gebäude
.
heizung
.
heizungsanlage
.
holz
.
kachelofen
.
kamen
.
kaminofen
.
lünen
.
schornstein
.
schornsteinfeger
.
schornsteinfegerhandwerk
.
schornsteinfegermeister
.
thermografie
.
umwelt
.
umweltschutz
.
Sie sind hier:
www.schornsteinfegermeister.de
.
Suchergebnis
Ergebnis Ihrer Suche nach "Geb"
Resultate 1 bis 10 von insgesamt 59 (6 Seiten).
-
Startseite/Homepage
-
Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?
Sie haben einen neuen Kaminofen in Betrieb genommen oder Ihre Heizung wurde durch eine Neue ausgetauscht und nun möchte der Schornsteinfegermeister die neue Anlage begutachten – warum eigentlich?
-
Ausweispflicht für Gebäude!
Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss demnächst einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
-
Beim Heizen sparen - der Schornsteinfeger hilft.
Knapper werdende Energieressourcen und steigende Energiepreise reißen große Löcher in die Geldbörsen der Verbraucher, denn auf das behagliche Gefühl von Wärme im eigenen Zuhause mag niemand gerne verzichten. Aber Energie sparen bedeutet nicht in jedem Fall auch Verzicht auf Lebensqualität. Als Schornsteinfeger und Gebäudeenergieberater im Handwerk weiß ich: Oft schlummern große Energieeinsparpotenziale ungenutzt in Deutschlands Heizungskellern.
-
Broschüren & Flyer
Informationen in Form von Broschüren & Flyer. Hier finden Sie eine Auflistung von Dokumenten die Sie u.U. interessieren könnten. Sie haben die Möglichkeit die Dokumente direkt herunterzuladen.
-
Das Team
Auf dieser Seite erfahren Sie etwas über meine Mitarbeiter und mich.
-
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung
-
Der Energieausweis für Gebäude
Der Energieausweis für Gebäude Anders als bei Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.Ziel ist es: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
-
Der Kachelofen - vom alten Rom bis heute
Das Urahn des Kachelofens. Von den offenen Feuerstellen der Urzeit abgesehen, dürfte der Kachelofen das älteste Heizgerät sein. Der Wärmespender mit der längsten Tradition ist er sicherlich.
-
Die eigenen Heizgewohnheiten sorgfältig überprüfen!
Vor einem eventuellen Rechtsstreit mit dem Vermieter wegen unzureichender Heizleistung empfehlen Verbraucherschützer, die eigenen Heizgewohnheiten sorgfältig zu überprüfen. Bei den Energieberatern gehen demnach vermehrt Beschwerden ein, das Wohnungen trotz ständig steigender Heizkosten nicht warm werden.
.