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Ergebnis Ihrer Suche nach "Heizkosten"

Resultate 1 bis 8 von insgesamt 8 (1 Seite).


  1. Ausweispflicht für Gebäude!

    Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss demnächst einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
  2. Die eigenen Heizgewohnheiten sorgfältig überprüfen!

    Vor einem eventuellen Rechtsstreit mit dem Vermieter wegen unzureichender Heizleistung empfehlen Verbraucherschützer, die eigenen Heizgewohnheiten sorgfältig zu überprüfen. Bei den Energieberatern gehen demnach vermehrt Beschwerden ein, das Wohnungen trotz ständig steigender Heizkosten nicht warm werden.
  3. Energie sparen mit Sonnenschutz

    Laut einer aktuellen Studie liegt durch den gezielten Einsatz von Rollläden und Sonnenschutz das CO2-Einsparpotenzial europaweit bei immerhin 111 Millionen Tonnen pro Jahr und ist damit 22 Mal höher als die Wirkung der EU-Glühbirnen-Gesetzgebung.
  4. Intelligentes Lüften und Heizen spart Geld

    Bis zu drei Viertel der im Haushalt verbrauchten Energie entfallen auf die Raumheizung. Ob Energie verschwendet wird oder nicht, hängt u.a. entscheidend vom Heiz- und Lüftverhalten der Bewohner ab. Fehler dabei summieren sich schnell und können unterm Strich zu höheren Kosten führen. Wer dagegen richtig heizt und lüftet, spart Energie und Geld, schont die Umwelt und wohnt gesund.
  5. Klimaschutz liegt in Ihrer Hand.

    Energiespar-Ratgeber zu den Themen: Heizen, Strom, Verkehr
  6. Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag

    Als Schornsteinfeger rate ich Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen! Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
  7. Warum einen Energieausweis?

    Wer braucht einen Energieausweis? Der Energieausweis bietet Vorteile für Mieter und Käufer. Vorteile des Energieausweises. Was sind die schlimmsten Energiefresser in Wohngebäuden?
  8. Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis nach Bedarf oder einem Energieausweis nach Verbrauch?

    Der Energieausweis nach Verbrauch basiert auf den Verbrauchswerten der zurückliegenden 3 Jahre und kann innerhalb der Übergangsfrist (Wahlfreiheit bis zum 01. Oktober 2008) für jedes Wohngebäude mit einer 10 jährigen Gültigkeit ausgestellt werden. Der Energieausweis nach Bedarf basiert auf den einzelnen energetischen und geometrischen Eigenschaften der Bauelemente (Wände, Fenster, Dach und Boden) sowie auf der Anlagentechnik.
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