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Ergebnis Ihrer Suche nach "Heizperiode"

Resultate 1 bis 6 von insgesamt 6 (1 Seite).


  1. Die eigenen Heizgewohnheiten sorgfältig überprüfen!

    Vor einem eventuellen Rechtsstreit mit dem Vermieter wegen unzureichender Heizleistung empfehlen Verbraucherschützer, die eigenen Heizgewohnheiten sorgfältig zu überprüfen. Bei den Energieberatern gehen demnach vermehrt Beschwerden ein, das Wohnungen trotz ständig steigender Heizkosten nicht warm werden.
  2. Die Feuerstättenschau und der Feuerstättenbescheid

    Seit 2013 führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger innerhalb von sieben Jahren zweimal eine Feuerstättenschau durch. Nach erfolgter Feuerstättenschau erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid. Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen und in welchen Zeiträumen durchzuführen sind.
  3. Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen?

    In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine angeblich drohende Zwangsstilllegung bzw. Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handele - was so nicht zutrifft! Die Verfeuerung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen zur Beheizung von Räumen führt zur Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe. Besonders die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung aus den Kleinfeuerungsanlagen hat mit deren steigender Verbreitung in den letzten Jahren bedenklich zugenommen.
  4. Großer Effekt durch einfachen Trick

    Wenn der Heizkörper vernehmlich gluckert oder blubbert oder nicht richtg wam wird, dann ist meist Luft im Wasserkreislauf die Ursache. Heizkörper sollte man gelegentlich entlüften.
  5. Informationen über die Heizverluste

    Wozu heizen? Jedes Haus verliert ständig Wärme: Weil es draußen oft kälter ist, will sich die Wärme gleichmäßig verteilen, wandert durch Wände, Fenster und Dach nach draußen. Fachleute sagen dazu „Transmissionsverlust“.
  6. Nicht jeder Brennstoff darf in den Kamin- oder Kachelofen

    Verbrennen von Papierbriketts ist in kleinen Anlagen verboten Auf den ersten Blick klingt es wie eine pfiffige Idee: Ein großer Discounter bietet im Internet-Handel eine Papier-Brikettpresse an. Doch die damit mühevoll hergestellten Briketts dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher in sogenannten Kleinfeuerungsanlagen, beispielsweise in privaten Öfen und Heizkesseln, nicht verbrennen.
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