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Ergebnis Ihrer Suche nach "Heizverhalten"

Resultate 1 bis 4 von insgesamt 4 (1 Seite).


  1. Ausweispflicht für Gebäude!

    Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss demnächst einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
  2. Intelligentes Lüften und Heizen spart Geld

    Bis zu drei Viertel der im Haushalt verbrauchten Energie entfallen auf die Raumheizung. Ob Energie verschwendet wird oder nicht, hängt u.a. entscheidend vom Heiz- und Lüftverhalten der Bewohner ab. Fehler dabei summieren sich schnell und können unterm Strich zu höheren Kosten führen. Wer dagegen richtig heizt und lüftet, spart Energie und Geld, schont die Umwelt und wohnt gesund.
  3. Neue Feinstaub-Limits für Holz- und Kohleöfen

    Ab dem 22. März 2010 gilt eine neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die unter anderem verschärfte Emissionsgrenzwerte vorsieht. Betroffen ist jetzt auch der Kaminofen im Wohnzimmer.
  4. Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag

    Als Schornsteinfeger rate ich Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen! Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
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