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Ergebnis Ihrer Suche nach "Pflichten"

Resultate 1 bis 4 von insgesamt 4 (1 Seite).


  1. Jetzt bundesweit gültige Fristen und Gebühren

    Ab 1. Januar 2010 gilt eine neue Verordnung zur Regelung der Betriebs- und Brandsicherheit von Öfen und Heizungsanlagen. (Bundes- Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO). Die KÜO regelt das ursprüngliche Aufgabengebiet des Schornsteinfegerhandwerks: die Betriebs- und Brandsicherheit.
  2. Schornsteinfeger-Informationen über Rauchbelästigung

    Stark gestiegene Gas- oder Heizölpreise und die staatlichen Förderungen lassen z.B. den Brennstoff Holz immer attraktiver werden. Ordnungsbehörden, die Umweltbundesämter und ich als Schornsteinfeger werden immer mehr mit den Beschwerden über Rauchbelästigung konfrontiert. Informationen wie man sich in einem solchen Fall verhalten soll.
  3. Warum einen Energieausweis?

    Wer braucht einen Energieausweis? Der Energieausweis bietet Vorteile für Mieter und Käufer. Vorteile des Energieausweises. Was sind die schlimmsten Energiefresser in Wohngebäuden?
  4. Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis nach Bedarf oder einem Energieausweis nach Verbrauch?

    Der Energieausweis nach Verbrauch basiert auf den Verbrauchswerten der zurückliegenden 3 Jahre und kann innerhalb der Übergangsfrist (Wahlfreiheit bis zum 01. Oktober 2008) für jedes Wohngebäude mit einer 10 jährigen Gültigkeit ausgestellt werden. Der Energieausweis nach Bedarf basiert auf den einzelnen energetischen und geometrischen Eigenschaften der Bauelemente (Wände, Fenster, Dach und Boden) sowie auf der Anlagentechnik.
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