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Ergebnis Ihrer Suche nach "Strafe"

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  1. Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag

    Als Schornsteinfeger rate ich Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen! Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
  2. Schornsteinfeger-Informationen über Rauchbelästigung

    Stark gestiegene Gas- oder Heizölpreise und die staatlichen Förderungen lassen z.B. den Brennstoff Holz immer attraktiver werden. Ordnungsbehörden, die Umweltbundesämter und ich als Schornsteinfeger werden immer mehr mit den Beschwerden über Rauchbelästigung konfrontiert. Informationen wie man sich in einem solchen Fall verhalten soll.
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