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Meisterbetrieb

Emissionen

Emissionen die von einer Feuerungsanlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Konzentrationsangaben beziehen sich auf das Abgasvolumen im Normzustand (273 K, 1013 hPa) nach Abzug des Feuchtegehaltes an Wasserdampf.
(Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)
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