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Meisterbetrieb

DIN 18895

Feuerstätten nach DIN 18895 sind Kamin-Heizeinsätze für feste Brennstoffe (Verfeuerung von Scheitholz und Braunkohlebriketts). Kamin-Heizeinsätze nach DIN 18895 sind ausschließlich als Zusatz- oder Zweitheizung zugelassen (Kamin-Heizeinsätze nach DIN 18895 sind nur zum gelegentlichen Betrieb zugelassen und dürfen nicht als Alleinheizung im Dauerbetrieb eingesetzt werden).
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