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22 Artikel mit dem Schlagwort: geb

Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

auseinander gerutschtes Rohr in einem Schornstein.

Sie haben einen neuen Kaminofen in Betrieb genommen oder Ihre Heizung wurde durch eine Neue ausgetauscht und nun möchte der Schornsteinfegermeister die neue Anlage begutachten – warum eigentlich?


Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Alte Verordnung über die Gebühren und Auslagen der Bezirks-Schornsteinfegermeister(innen) (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung - KÜGebO NW)

Paragraphenzeichen

Schornsteinfeger erheben Gebühren

nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen der Bezirksschornsteinfegermeisterinnen und Bezirksschornsteinfegermeister (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung - KÜGebO) hier finden Sie den Gesetzestext für das Bundesland Nordrhein-Westfalen.


Alte Verordnung über die Gebühren und Auslagen der Bezirks-Schornsteinfegermeister(innen) (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung - KÜGebO NW)

Ausweispflicht für Gebäude!

Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss demnächst einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.


Ausweispflicht für Gebäude!

Beim Heizen sparen - der Schornsteinfeger hilft.

Thermografie eines Hauses

Knapper werdende Energieressourcen und steigende Energiepreise reißen große Löcher in die Geldbörsen der Verbraucher, denn auf das behagliche Gefühl von Wärme im eigenen Zuhause mag niemand gerne verzichten. Aber Energie sparen bedeutet nicht in jedem Fall auch Verzicht auf Lebensqualität. Als Schornsteinfeger und Gebäudeenergieberater im Handwerk weiß ich: Oft schlummern große Energieeinsparpotenziale ungenutzt in Deutschlands Heizungskellern.


Beim Heizen sparen - der Schornsteinfeger hilft.

Das Team

Auf dieser Seite erfahren Sie etwas über meine Mitarbeiter und mich.


Das Team

Der Energieausweis für Gebäude

Seite drei eines Energieausweises

Anders als bei Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind...


Der Energieausweis für Gebäude

Die Feuerstättenschau und der Feuerstättenbescheid

Seit 2013 führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger innerhalb von sieben Jahren zweimal eine Feuerstättenschau durch. Zwischen den beiden Feuerstättenschauen müssen mindestens drei Jahre liegen. Nach erfolgter Feuerstättenschau erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid. Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen und in welchen Zeiträumen durchzuführen sind.


Die Feuerstättenschau und der Feuerstättenbescheid

Eine Feuerstätte und eine motorische Entlüftung in einem räumlichen Zusammenhang passen nicht zusammen!

„Warum nicht...?“ Weil die Abgase einer Feuerstätte nur durch die unterschiedlichen Dichteverhältnisse der warmen Abgase und der „kalten Außenluft“ durch den natürlichen Auftrieb über den Schornstein nach draußen befördert werden, gleichzeitig muss von Außen über...


Eine Feuerstätte und eine motorische Entlüftung in einem räumlichen Zusammenhang passen nicht zusammen!

Energie sparen mit Sonnenschutz

Sonne und Wolken

Laut einer aktuellen Studie liegt durch den gezielten Einsatz von Rollläden und Sonnenschutz das CO2-Einsparpotenzial europaweit bei immerhin 111 Millionen Tonnen pro Jahr und ist damit 22 Mal höher als die Wirkung der EU-Glühbirnen-Gesetzgebung.


Energie sparen mit Sonnenschutz

Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)

Paragraphenzeichen

Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)


Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)

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