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11 Artikel mit dem Schlagwort: energieausweis
Ausweispflicht für Gebäude!
Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss demnächst einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
Ausweispflicht für Gebäude!
Der Energieausweis für Gebäude
Anders als bei Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind...
Der Energieausweis für Gebäude
Klimaschutz liegt in Ihrer Hand.
Energiespar-Ratgeber zu den Themen: Heizen Strom Verkehr
- Überprüfen Sie Ihre Heizkosten und den Heizenergieverbrauch Ihres Gebäudes.
- Sie suchen das kostengünstigste und emissionsärmste Heizsystem für Ihren Neubau? Hier erhalten Sie eine Übersicht über Kosten und Emission sowie eine Hilfe zur wärmetechnischen Berechnung.
- Sind Ihre Heizungspumpen Stromfresser? Optimal eingestellte Pumpen sparen Geld und Energie. Wie viel Sie sparen, wenn Sie die Pumpen besser regeln oder austauschen, sagt Ihnen der PumpenCheck.
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- Planen Sie einen Hausbau oder eine Modernisierung Ihres Hauses? Der Förderratgeber hilft Ihnen, aus der Vielzahl der Förderprogramme der Kommune, des Landes und des Bundes die passenden zu finden.
- Ob Ihre Heizung sparsam oder verschwenderisch ist, hängt auch von den Thermostatventilen ab. Ob diese noch dem Stand der Technik entsprechen, sagt Ihnen der ThermostatCheck.
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- Welchen Energieausweis brauchen Sie, wenn Sie Ihr Einfamilienhaus verkaufen? Muss Ihr Vermieter den Energieausweis des Mietshauses vorlegen? Diese Fragen beantwortet der EnergieausweisRatgeber.
Klimaschutz liegt in Ihrer Hand.
Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag
Als Schornsteinfeger rate ich Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen!
Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag
Online Energie Check
Anders als bei Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Hier kann man unverbindlich einen Online Energie Check durchführen.
Dieser Online Energie Check ersetzt keinen Energieausweis oder gar eine Energieberatung, gibt aber schonmal einen Überblick.
Online Energie Check
Online Energie Check
Anders als bei Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Hier kann man unverbindlich einen Online Energie Check durchführen.
Dieser Online Energie Check ersetzt keinen Energieausweis oder gar eine Energieberatung, gibt aber schonmal einen Überblick.
Online Energie Check
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude zur Pflicht geworden.
Mit Beginn des Jahres 2009 muss für jedes Wohngebäude ein Energieausweis vorliegen, vorausgesetzt es wird verkauft oder neu vermietet.
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude zur Pflicht geworden.
Warum einen Energieausweis?
Der Energieausweis bietet Vorteile für Mieter und Käufer. Vorteile des Energieausweises. Was sind die schlimmsten Energiefresser in Wohngebäuden?
Warum einen Energieausweis?
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