Alle Schlagwörter
bergkamen
.
brennstoff
.
co2
.
energie
.
energieausweis
.
feuerstätte
.
feuerstätten
.
gebäude
.
heizung
.
heizungsanlage
.
holz
.
kachelofen
.
kamen
.
kaminofen
.
lünen
.
schornstein
.
schornsteinfeger
.
schornsteinfegerhandwerk
.
thermografie
.
umwelt
.
umweltschutz
.
.
Suchergebnis
Ergebnis Ihrer Suche nach "Gebäude"
Resultate 1 bis 10 von insgesamt 25 (3 Seiten).
-
Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?
Sie haben einen neuen Kaminofen in Betrieb genommen oder Ihre Heizung wurde durch eine Neue ausgetauscht und nun möchte der Schornsteinfegermeister die neue Anlage begutachten – warum eigentlich?
Stand: 26.11.2015 13:54:38
Erstellt am: 25.08.2010 09:18:38 -
Ausweispflicht für Gebäude!
Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss demnächst einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
Stand: 18.06.2018 11:58:17
Erstellt am: 25.08.2010 04:21:20 -
Beim Heizen sparen - der Schornsteinfeger hilft.
Knapper werdende Energieressourcen und steigende Energiepreise reißen große Löcher in die Geldbörsen der Verbraucher, denn auf das behagliche Gefühl von Wärme im eigenen Zuhause mag niemand gerne verzichten. Aber Energie sparen bedeutet nicht in jedem Fall auch Verzicht auf Lebensqualität. Als Schornsteinfeger und Gebäudeenergieberater im Handwerk weiß ich: Oft schlummern große Energieeinsparpotenziale ungenutzt in Deutschlands Heizungskellern.
Stand: 23.11.2011 07:52:35
Erstellt am: 25.08.2010 04:30:55 -
Das Team
Auf dieser Seite erfahren Sie etwas über meine Mitarbeiter und mich.
Stand: 01.08.2024 15:35:37
Erstellt am: 25.08.2010 05:49:49 -
Der Energieausweis für Gebäude
Der Energieausweis für Gebäude Anders als bei Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.Ziel ist es: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
Stand: 26.11.2015 13:56:12
Erstellt am: 25.08.2010 10:02:32 -
Die Feuerstättenschau und der Feuerstättenbescheid
Seit 2013 führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger innerhalb von sieben Jahren zweimal eine Feuerstättenschau durch. Nach erfolgter Feuerstättenschau erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid. Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen und in welchen Zeiträumen durchzuführen sind.
Stand: 10.06.2021 15:50:21
Erstellt am: 25.08.2010 09:55:24 -
Effiziente Heizungspumpen sparen Stromkosten
Die meisten Eigenheimbesitzer widmen ihrer Heizungspumpe nur wenig Aufmerksamkeit. Dabei ist gerade diese kleinste Komponente der Heizungsanlage der größte Einzel-Stromverbraucher im gesamten Haus. Umwälzpumpen sind für bis zu 15 Prozent der Stromrechnungen privater Hausbesitzer verantwortlich - zumindest dann, wenn es sich um eine ungeregelte Pumpe handelt.
Stand: 02.05.2011 13:01:46
Erstellt am: 25.08.2010 09:03:48 -
Energie sparen mit Sonnenschutz
Laut einer aktuellen Studie liegt durch den gezielten Einsatz von Rollläden und Sonnenschutz das CO2-Einsparpotenzial europaweit bei immerhin 111 Millionen Tonnen pro Jahr und ist damit 22 Mal höher als die Wirkung der EU-Glühbirnen-Gesetzgebung.
Stand: 23.05.2012 08:50:34
Erstellt am: 25.08.2010 03:08:17 -
Gas-Hausschau
Mit Erscheinen der Technischen Regeln für Gasinstallationen 2008 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Gasversorgung wird nun auch der Hauseigentümer in die Pflicht genommen.
Stand: 31.12.2020 13:18:10
Erstellt am: 18.01.2011 12:32:21 -
Impressum
Impressum, Haftungsausschluß und Datenschutzerklärung für www.schornsteinfegermeister.de,
Stand: 23.05.2018 20:05:31
Erstellt am: 25.08.2010 07:18:37
- 1. |
- 2
- 3
- Eine Seite weiter.
.
