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Meisterbetrieb

Arbeitsplätze

Arbeitsplätze im Sinne der Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten sind Bereiche, in denen sich Beschäftigte bei Schornsteinfegerarbeiten aufhalten. Arbeitsplätze können Gänge, Laufstege, Treppen, Leitern, Dächer ebenso sein wie fest angebrachte oder bewegliche Podeste, Bühnen oder Gerüste aller Art. Verkehrswege und Arbeitsplätze können sich überschneiden. Sicherheitsregel für Schornsteinfeger werden von der Bau-Berufsgenossenschaft vorgegeben.
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