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Bauregelliste B
Die Bauregelliste B steht im Zusammenhang mit dem Bauproduktengesetz und anderen Vorschriften zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften. Die Landesbauordnungen ermächtigen in der Bauregelliste B - festzulegen, welche der Klassen und Leistungsstufen, die in Normen, Leitlinien für europäische Zulassungen oder europäischen technischen Zulassungen nach dem Bauproduktengesetz oder in anderen Vorschriften zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft enthalten sind, Bauprodukte erfüllen müssen, die insbesondere dem Bauproduktengesetz unterliegen und - bekannt zu machen inwieweit andere Vorschriften zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft die wesentlichen Anforderungen nach § 5 Abs. 1 des Bauproduktengesetzes nicht berücksichtigen.
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