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Feuerstätten
An eine Abgasanlage angeschlossene Einrichtungen zur Erzeugung von Wärme durch Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe.
(Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO NW)
Feuerstätte sind im oder am Gebäude ortsfest benutzte Anlagen oder Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen.
(Muster KÜO)
(Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO NW)
Feuerstätte sind im oder am Gebäude ortsfest benutzte Anlagen oder Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen.
(Muster KÜO)
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