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(Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO NW)
Feuerstätte sind im oder am Gebäude ortsfest benutzte Anlagen oder Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen.
(Muster KÜO)
Feuerstätten
An eine Abgasanlage angeschlossene Einrichtungen zur Erzeugung von Wärme durch Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe.(Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO NW)
Feuerstätte sind im oder am Gebäude ortsfest benutzte Anlagen oder Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen.
(Muster KÜO)
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