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Meisterbetrieb
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Feuerstättenbescheid

Während der Feuerstättenschau besichtigt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sämtliche Anlagen eines Gebäudes und prüft die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen.

Gleichzeitig muss er kontrollieren, ob die Daten in seinem Kehrbuch korrekt sind
oder ob zwischenzeitlich nicht gemeldete Änderungen an Anlagen, der Einbau neuer
Anlagen oder die Inbetriebnahme stillgelegter Anlagen erfolgt sind.

Zudem setzt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger gegenüber dem Eigentümer
durch schriftlichen Bescheid fest, welche Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen
sind und innerhalb welchen Zeitraums dies zu geschehen hat.


Der Feuerstättenbescheid dient dabei zum einen der Kontrolle der
Pflichteneinhaltung des Eigentümers und zum anderen der Information des
Eigentümers über die durchzuführenden Arbeiten. Nach neuem Recht können die
Eigentümer selbst aktiv werden und sich einen Schornsteinfegerbetrieb aussuchen,
der Kehrarbeiten durchführt. Dazu muss ihnen aber vorab mitgeteilt werden,
welche Tätigkeiten auszuführen sind und in welchen Intervallen. Diese
Information erfolgt über den Feuerstättenbescheid.

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