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Ihr Wunsch: Neue Heizung, moderner Heizkomfort, aber denken Sie daran: Der Schornstein gehört dazu!

Ihr Wunsch: moderner Heizkomfort

Bei der Wohnungsmodernisierung steht der Einbau einer modernen Heizung meist ganz obenan. Dabei gilt es viele Wünsche zu erfüllen: Die neue Heizung soll sauber und bequem, energiesparend und umweltschonend, zuverlässig und sicher arbeiten. Kurz gesagt: Sie soll rundherum modernen Heizkomfort bieten. Im Neubau ist das ohnehin selbstverständlich. Sehr oft entscheiden sich Hausbesitzer und Bauherren für eine Gasheizung. geschosshohes Schornsteinelement bei Montage

 

Fragen Sie mich Ihren Schornsteinfeger!

Damit die neue Heizung optimal "läuft" und die Abgase sicher abgeführt werden, muss geprüft werden, ob der Schornstein für die Heizung geeignet ist. Ich als Bezirksschornsteinfegermeister prüfe dies im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde. Deshalb bin ich ein wichtiger Partner für Sie, wenn es um Ihre neue Heizung geht. Ich kann Sie beraten und Ihnen wertvolle Tips geben. Am besten beziehen Sie mich schon frühzeitig in die Planung ein.

 

Bevor die Heizung eingebaut wird...

Wer eine neue Heizung einbauen läßt, sollte sich erkundigen, ob dafür eine Baugenehmigung bzw. die Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde notwendig ist. Von mir als Ihrem Schornsteinfeger oder Ihrem Sanitär-Heizung-Klima Fachbetrieb erfahren Sie, was Sie tun müssen, um diese Genehmigung zu bekommen.
Ohnehin arbeiten Heizungsfachmann und ich bei Ihrer neuen Heizung sozusagen "Hand in Hand". Ich überprüfe, ob der Schornstein für die neue Heizung geeignet ist. Dafür benötige ich die technischen Daten der geplanten Heizungsanlage. Zweckmäßigerweise teilt der Fachbetrieb, der die Heizung installiert, diese Daten mir mit.

 

Bevor die Heizung in Betrieb geht...

Heizungsfachmann und Schornsteinfeger ergänzen sich, damit Ihre neue Heizung sicherheitstechnisch einwandfrei in Betrieb genommen werden kann. neuer HeizkesselDadurch ist auch gewährleistet, daß die geltenden technischen Regeln und bauaufsichtlichen Vorschriften eingehalten werden. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung. (Die Regelungen und Vorgehensweisen sind unterschiedlich.)
Bei Inbetriebnahme (oder spätestens vier Wochen danach) führe ich in den meisten Fällen auch eine Messung nach der "Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV)" durch. Beispielsweise stelle ich fest, ob Ihre Heizung die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Abgasverluste einhält.

 

Wenn die Heizung in Betrieb ist....

Auch später kommt mein Mitarbeiter oder ich regelmäßig und überprüfe Ihre Heizung und den Schornstein. In der "Kehr- und Überprüfungsordnung" des jeweiligen Bundeslandes ist genau festgelegt, welche Prüfungsmaßnahmen wie oft im einzelnen durchzuführen sind. Sollte wir dabei Mängel feststellen, müssen diese durch einen Heizungsfachmann behoben werden.
Auf diese Weise sorgt der Schornsteinfeger in Verbindung mit dem Heizungsfachmann dafür, daß Ihre Heizung auf Dauer sicher, energiesparend und umweltschonend arbeitet.
Wenn wir unseren Besuch ankündigen, unterstützen Sie uns bitte bei seiner Arbeit: Sorgen Sie bitte dafür, daß wir nicht vor verschlossenen Türen steht!

 

Wenn der Schornstein zu groß ist...

Bei der Heizungsmodernisierung kommt es sehr oft vor, daß der vorhandene Schornstein den Anforderungen der neuen Heizung angepaßt werden muß, weil er beispielsweise zu groß ist. Moderne Heizungsanlagen arbeiten energiesparend und erzeugen deshalb auch geringere Abgasmengen als ältere Anlagen. Häufig muss der Schornstein auf diese neue Situation abgestimmt werden: z. B. können die inneren Abmessungen (Querschnitt) durch Fachfirmen verkleinert werden.
Am besten fragen Sie mich um Rat. Ich kann Ihnen sagen, ob Sie für diese Querschnittsverminderung eine Baugenehmigung brauchen (das ist je nach Bundesland unterschiedlich). Ich kann auch ermitteln, wie groß der neue Schornsteinquerschnitt sein muß, damit er den Anforderungen der neuen Heizung entspricht.
Die beauftragte Fachfirma ist dafür verantwortlich, daß für die Querschnittsverminderung geeignete Baustoffe verwendet werden. Dies kann sie durch Prüfzeugnisse oder bauaufsichtliche Zulassungen nachweisen.

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