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Reform des Schornsteinfegergesetzes
Wie Sie bereits aus der Presse erfahren haben, wird es im Schornsteinfegerwesen Veränderungen geben. Der Entwurf für eine Reform des Schornsteinfegergesetzes wurde am 12. März 2008 vom Bundeskabinett verabschiedet. Voraussichtlich tritt das neue Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft.
So frühzeitig wie möglich möchten ich Sie nun über die anstehenden Änderungen informieren, die Vorteile für Sie, mit sich bringen:
- Als Schornsteinfeger, der Sie seit Jahren betreut, kenne ich Ihr Haus und garantiere Ihnen innerhalb meines Kehrbezirkes hochwertige Arbeit zu günstigen Preisen. Mit dem neuen Schornsteinfegergesetz wird Ihnen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren aber auch die Möglichkeit gegeben, einen Schornsteinfeger Ihrer Wahl zu beauftragen.
- Künftig können Sie mich mit weitergehenden Tätigkeiten beauftragen, die nicht zum klassischen Aufgabenbereich des Schornsteinfegers gehören.
Meine Arbeit als Schornsteinfeger bietet Ihnen einen hohen Nutzen - Heute und in Zukunft:
- Die regelmäßige Kontrolle der Feuerungsanlagen dient in erster Linie dem Erhalt der Betriebs- und Brandsicherheit. Der Trend vieler Hausbesitzer, verstärkt wieder Holz als Brennstoff einzusetzen, zeigt, dass auch eine klassische Aufgabe wie die Schornsteinreinigung sowie die Überprüfung des Schornsteines keinesfalls unwichtig geworden ist. Darüber hinaus helfen Beratungen und Messungen, CO2 einzusparen und schädliche Umwelteinwirkungen zu minimieren.
- Jedes Jahr werden etliche Mängel und sogar lebensbedrohliche Zustände wie beispielsweise erhöhte Gehalte des giftigen Gases Kohlenmonoxid im Abgas festgestellt. Darüber hinaus ermittele ich als Schornsteinfeger jährlich Energieverluste an Feuerungsanlagen, die Ihren Geldbeutel unnötig belasten. Auf meine neutrale Beratung können Sie sich vertrauensvoll verlassen. Nach Abstellung der Mängel durch die Fachhandwerker überprüfe ich in Ihrem Interesse, ob die Betriebs- und Brandsicherheit wieder hergestellt ist.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Umweltschutzmessungen an Ihrer Heizungsanlage (Bundesimmissionsschutzgesetz) werden auch weiterhin ausschließlich vom Schornsteinfeger durchgeführt. Als staatlicher Beauftragter für diese Messung bin ich - im Gegensatz zu allen anderen Fachhandwerkern - verpflichtet, meine Messgeräte überwachen zu lassen. Somit ist die Messung des Schornsteinfegers ein Garant für Ihre Sicherheit, schont Ihren Geldbeutel und ist die einzige, die notwendig ist.
interessante Links:
- Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
- Begründung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (PDF-Dokument, ca. 132 KB)
- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (Pdf-Dokument, ca. 79 KB)Gesetzentwurf der Bundesregierung (Hinweis: Es handelt sich um den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf, der jetzt in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird.)
- Pressemitteilung des ZIV (Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks- Zentralinnungsverband)
- Schornsteinfegergesetz in seiner jetzigen Form.
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