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Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Ab 2013 können Sie sich einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Auf Drängen der EU-Kommission die Bundesregierung das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) verabschiedet. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2012 können Sie dann einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Mit diesem Gesetz werden aber auch die Haus- und Wohnungseigentümer jetzt deutlich stärker in die Verantwortung genommen.
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Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag
Als Schornsteinfeger rate ich Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen! Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
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Rauchmelder retten Leben
Brandtote sind Rauchtote: Täglich verunglücken zwei Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Rauchmelder retten Leben.
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Schornsteinfeger helfen krebskranken Kindern
Die Aktion „Schornsteinfeger helfen krebskranken Kindern" hat sich zum Ziel gesetzt, die Forschung nach neuen Medikamenten gegen den Krebs zu unterstützen und zu fördern. Weiterhin sollen betroffene Kinder und deren Familien intensiv unterstützt werden.
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