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Fragen und Antworten rund um den Energieausweis?
Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um den Energieausweis.
Der Schornsteinfeger beantwortet Fragen rund um den Energieausweis?Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag
Als Schornsteinfeger rate ich Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen!
Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
Schornsteinfeger-Rat: Ohne Energieausweis kein Miet- oder KaufvertragSeit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude zur Pflicht geworden.
Mit Beginn des Jahres 2009 muss für jedes Wohngebäude ein Energieausweis vorliegen, vorausgesetzt es wird verkauft oder neu vermietet.
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude zur Pflicht geworden.
Der Energieausweis ist kein Bestandteil des Mietvertrages
Angesichts der steigenden Energiepreise wollen viele Mieter eine Wohnung mit guter Energiebilanz. Doch in der Praxis ist es nicht einfach, eine energiefreundliche Wohnung zu finden.
Schornsteinfeger-Rat: Energieausweis ist kein Bestandteil des MietvertragesOnline Energie Check
Anders als bei Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Hier kann man unverbindlich einen Online Energie Check durchführen.
Dieser Online Energie Check ersetzt keinen Energieausweis oder gar eine Energieberatung, gibt aber schonmal einen Überblick.
Tipp vom Schornsteinfeger: Der Online Energie CheckWarum einen Energieausweis?
Der Energieausweis bietet Vorteile für Mieter und Käufer. Vorteile des Energieausweises. Was sind die schlimmsten Energiefresser in Wohngebäuden?
Warum einen Energieausweis?Ausweispflicht für Gebäude!
Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss demnächst einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
Der Energieausweis vom SchornsteinfegerDer Energieausweis für Gebäude
Anders als bei Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind...
Der Energieausweis für GebäudeWer braucht ab wann welchen Energieausweis?
Hier können Sie anhand eines Fragebogens feststellen ob Ihr Gebäude einen Energieausweis benötigt und ab wann.
Wer braucht ab wann welchen Energieausweis?Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis nach Bedarf oder einem Energieausweis nach Verbrauch?
- Der Energieausweis nach Verbrauch basiert auf den Verbrauchswerten der zurückliegenden 3 Jahre und...
- Der Energieausweis nach Bedarf basiert auf den einzelnen energetischen und geometrischen Eigenschaften der...
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