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  1. Jetzt bundesweit gültige Fristen und Gebühren

    Ab 1. Januar 2010 gilt eine neue Verordnung zur Regelung der Betriebs- und Brandsicherheit von Öfen und Heizungsanlagen. (Bundes- Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO). Die KÜO regelt das ursprüngliche Aufgabengebiet des Schornsteinfegerhandwerks: die Betriebs- und Brandsicherheit.
  2. Lesen und teilen - Social Bookmarks

    Neuer Service: Jeder Nutzer kann jetzt seine Lieblingsartikel bei schornsteinfegermeister.de auf einfache Weise mit dem Rest der Welt teilen. Dafür gibt es im Internet zahlreiche Seiten, so genannte "Social Bookmark" Dienste. Diese Dienste ermöglichen es Internetnutzern, auf gute Artikel hinzuweisen. So entsteht ein Fundus von von guten und wichtigen Texten, der einer größeren Anzahl an Usern zugänglich gemacht wird.
  3. Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis nach Bedarf oder einem Energieausweis nach Verbrauch?

    Der Energieausweis nach Verbrauch basiert auf den Verbrauchswerten der zurückliegenden 3 Jahre und kann innerhalb der Übergangsfrist (Wahlfreiheit bis zum 01. Oktober 2008) für jedes Wohngebäude mit einer 10 jährigen Gültigkeit ausgestellt werden. Der Energieausweis nach Bedarf basiert auf den einzelnen energetischen und geometrischen Eigenschaften der Bauelemente (Wände, Fenster, Dach und Boden) sowie auf der Anlagentechnik.
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