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Fragen zum Schornsteinfegerhandwerk

Antworten auf oft gestellte Fragen zum Schornsteinfegerhandwerk:

  • Was sind eigentlich die Aufgaben eines Schornsteinfegers? zur Antwort
  • Was habe ich als Privatperson von den Leistungen meines Schornsteinfegers? zur Antwort
  • Warum kehrt mein Schornsteinfeger meinen Schornstein, obwohl technisch neuwertige und moderne Feuerstätten doch keinen Ruß mehr produzieren? zur Antwort
  • Kann mein Schornsteinfeger auch Reparaturen nach festgestellten Mängeln durchführen? zur Antwort
  • Wer setzt die Preise für die Leistungen der Schornsteinfeger fest? zur Antwort
  • Wofür bezahle ich eine Grundgebühr? zur Antwort
  • Kann ich einen angekündigten Besuch meines Schornsteinfegers kostenfrei umbestellen? zur Antwort

Was sind eigentlich die Aufgaben eines Schornsteinfegers?

Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung, anerkannten öffentlichem Interesse hat der Staat bestimmt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen in welchen Zeiträumen durch einen Bezirksschornsteinfegermeister, der für einen bestimmten Bezirk (Kehrbezirk) zuständig ist, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.

Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2006 dazu geführt, dass

fast 1.200.000 Mängel an bestehenden und 194.000 Mängel an neu errichteten bzw. geänderten Feuerungsanlagen aufgedeckt und

an wesentlich geänderten Feuerungsanlagen wurde fast 321.000 Mängel

nachgewiesen und abgestellt wurden.

Die gesamte Brennstoffeinsparung durch Überprüfungen des Schornsteinfegerhandwerks betrug 2006 fast

  • 37.000.000 Liter Heizöl und
  • 41.000.000 Kubikmeter Erdgas.

Durch diese Einsparungen wurden

  • 171.000 Tonnen Kohlendioxid
  • 146 Tonnen Stickoxide und
  • 109 Tonnen Schwefeldioxid

weniger an Schadstoffen in häuslichen Feuerungsanlagen produziert.


Was habe ich als Privatperson von den Leistungen meines Schornsteinfegers?

  • Kurz und knapp gesagt :
  • Brandverhütung
  • Sicherheit
  • Umweltschutz und
  • Energieeinsparung und damit Kosteneinsparung!

Durch die regelmäßige Kontrolle und Reinigung Ihrer Feuerungsanlage (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück und Feuerstätte) mit Hilfe von modernsten Mess- und Prüfgeräten sorgt der Schornsteinfeger für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brandgefahren und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Feuerungsanlage sicherer zu machen. Ist Ihre Heizungsanlage optimal eingestellt, vermeiden sie unnötige Kosten und entlasten die Umwelt durch minimalen Verbrauch von Brennstoffen.

Die ständige, regelmäßige Aus- und Fortbildung bis zum Bezirksschornsteinfegermeister und darüber hinaus qualifizieren ihn zu einem

  • Sicherheits-
  • Umwelt - und
  • Energieexperten

unabhängig von eigenen weiteren wirtschaftlichen Interessen nötiger oder unnötiger Anschlussaufträgen.


Warum kehrt mein Schornsteinfeger meinen Schornstein, obwohl technisch neuwertige und moderne Feuerstätten doch keinen Ruß mehr produzieren?

In früheren Jahren wurde das Kehren des Schornsteins ausschließlich zu dem Zweck der Rußentfernung durchgeführt. Heute wird bei modernen Feuerstätten, die kaum noch Ruß produzieren, der freie Schornsteinquerschnitt kontrolliert, da bereits geringe Abweichungen vom Soll-Zustand im Schornstein zu gefährlichen Funktionsstörungen der Feuerstätte führen können.


Kann mein Schornsteinfeger auch Reparaturen nach festgestellten Mängeln durchführen?

Was aus Neutralitätsgründen gegen den Einsatz von Privatfirmen bei der Prüfung und Kontrolle von Feuerungsanlagen (Schornstein, Rauch-/Abgasrohr, Feuerstätte) spricht, gilt umgekehrt natürlich ebenso gegen den Einsatz der Schornsteinfeger bei der Reparatur von aufgedeckten Mängeln.

Nur wenn Errichtung, Installation und Wartung von Kontrolle und Prüfung getrennt ist, wird sichergestellt, dass der staatliche Auftrag im vorbeugenden Brandschutz und zur Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch tatsächlich umgesetzt wird – zum Vorteil für die Haushalte und die Umwelt.


Wer setzt die Preise für die Leistungen der Schornsteinfeger fest?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat die bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) erlassen, in Anlage 3 befindet sich das Gebührenverzeichnis.


Wofür bezahle ich eine Grundgebühr?

Wie in jedem privaten Unternehmen müssen ganz bestimmte Leistungen erbracht werden, um eine Dienstleistung erst möglich zu machen : So z.B. Bürozeiten für die Arbeitsplanung, Terminverwaltung, Ergänzung aller Haus- und Messdateien, etc. sind zu finanzieren. Die Grundgebühr stellt die Kostenumlage für die oben beispielhaft aufgezeigten Kosten dar. Um eine optimale Transparenz in allgemeine Kosten und den Kosten, die spezifisch in Ihrem Haus entstehen, für Sie zu erreichen, ist die Trennung in Grundgebühr und Kosten vor Ort durchgeführt worden.


Kann ich einen angekündigten Besuch meines Schornsteinfegers kostenfrei umbestellen?

Um Ihnen ein Höchstmaß an Entscheidungsfreiheit zu bieten, wird der Besuch des Schornsteinfegers z.B. für eine Überwachungsmessung rechtzeitig vorher schriftlich angekündigt.

Falls Ihnen dieser Termin nicht zusagt, können Sie mit Ihrem Schornsteinfeger kostenfrei einen neuen Termin abstimmen. Ist Ihr Schornsteinfeger allerdings schon an dem abgestimmten Tag unterwegs, verursacht eine Terminabsage Kosten für die Umlegung des Tourenplans. Bitte haben Sie dann Verständnis für die Weitergabe dieser Kosten.

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