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Ergebnis Ihrer Suche nach "Pflicht"
Resultate 1 bis 10 von insgesamt 23 (3 Seiten).
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Ausweispflicht für Gebäude!
Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss demnächst einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
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Das Holzfeuer ist gefragter denn je
Zu Hause ist es eigentlich am schönsten, das entdecken immer mehr Menschen. Gerade in Krisenzeiten zieht man sich gerne in sein Zuhause zurück. Mittlerweile schmücken Millionen solcher Öfen das heimische Wohnzimmer und das bei steigender Tendenz. Auch wenn diese Entwicklung begrüßenswert ist (denn es handelt sich ja um heimische, erneuerbare Energie), so sind damit dennoch auch Emissionen verbunden.
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Der Energieausweis für Gebäude
Der Energieausweis für Gebäude Anders als bei Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.Ziel ist es: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
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Die Feuerstättenschau und der Feuerstättenbescheid
Seit 2013 führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger innerhalb von sieben Jahren zweimal eine Feuerstättenschau durch. Nach erfolgter Feuerstättenschau erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid. Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen und in welchen Zeiträumen durchzuführen sind.
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Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen?
In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine angeblich drohende Zwangsstilllegung bzw. Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handele - was so nicht zutrifft! Die Verfeuerung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen zur Beheizung von Räumen führt zur Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe. Besonders die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung aus den Kleinfeuerungsanlagen hat mit deren steigender Verbreitung in den letzten Jahren bedenklich zugenommen.
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Gas-Hausschau
Mit Erscheinen der Technischen Regeln für Gasinstallationen 2008 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Gasversorgung wird nun auch der Hauseigentümer in die Pflicht genommen.
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Heizen mit Holz
Der Schutz unserer Umwelt und das Heizen mit Holz ist kein Widerspruch. Die Nutzung von Brennholz unterstützt indirekt das Wachstum des Waldes und ist so gesehen ein Beitrag zum Umweltschutz.
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Impressum
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Jetzt bundesweit gültige Fristen und Gebühren
Ab 1. Januar 2010 gilt eine neue Verordnung zur Regelung der Betriebs- und Brandsicherheit von Öfen und Heizungsanlagen. (Bundes- Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO). Die KÜO regelt das ursprüngliche Aufgabengebiet des Schornsteinfegerhandwerks: die Betriebs- und Brandsicherheit.
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