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Jetzt bundesweit gültige Fristen und Gebühren

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

 

seit dem 1. Januar 2010 gilt eine neue Verordnung zur Regelung der Betriebs- und Brandsicherheit von Öfen und Heizungsanlagen. (Bundes- Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO ). Damit verändern sich einige Überprüfungsintervalle und auch einige Kosten für die Schornsteinfegerarbeiten.

 

Die KÜO regelt das ursprüngliche Aufgabengebiet des Schornsteinfegerhandwerks: die Betriebs- und Brandsicherheit. KÜO

Auch in Zukunft komme ich, um Schornsteine und Feuerstätten wie bisher zu reinigen oder sicherheitstechnisch zu überprüfen. Welche Aufgaben ich im Rahmen dieser Dienstleistung übernehme und welche Gebühren anfallen, ist in der neuen seit dem 01.01.2010 gültigen Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), die vom Bundeswirtschaftsministerium erlassen wurde, gesetzlich festgeschrieben.

Das Schornsteinfegerhandwerk muss diese Verordnung seit dem 01. Januar 2010 umsetzen. Dazu zählt beispielsweise die Überwachung des Kohlenmonoxid-Gehalts und des einwandfreien Zustands der Abgaswege. Die genauen Inhalte der Verordnung und die damit verbundenen Pflichten konnten bislang je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Dies wird sich nun ändern. Um einen bundesweit einheitlichen Leistungsumfang zu garantieren, wurden die Länderverordnungen in eine Bundesverordnung zusammengeführt und deren Inhalte angeglichen.

Die neue Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung bietet Ihnen gleichzeitig mehr Transparenz bzw. eine Vergleichbarkeit der Dienstleistungen durch eine geänderte Gebührenstruktur und das über Grenzen der einzelnen Bundesländer hinaus.

Sie haben dazu noch Fragen?
Dann nehmen Sie bitte dazu
Kontakt mit mir auf. Ich beantworte
Ihre Fragen gerne und vollkommen
unverbindlich.

Neu ist auch die teilweise Zusammenlegung von Arbeiten, die Überprüfung/Reinigung von Rauchfängen offener Kamine und das Ausstellen eines Feuerstättenbescheides.

Die Termine und Fristen für die Betreuung ab dem 1. Januar 2010 richten sich nach Alter und Art der Anlage sowie den verwendeten Brennstoffen. Was sich im Einzelnen individuell für die Heizungsanlage vor Ort ändert, erkläre ich Ihnen bei meinem nächsten Besuch.

 

 

Ihr Schornsteinfegermeister

Andreas Gärtner

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