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Meisterbetrieb

Fahrtpauschale

Mit der anteiligen Fahrtpauschale wird nicht der Weg zwischen den einzelnen Nutzungseinheiten (Wohnung zu Wohnung) vergütet, sondern der gesamte Aufwand, der mit dem Erreichen des Gebäudes zusammenhängt.
 

Bei der notwendigen Fahrtpauschale handelt es sich um einen Durchschnittswert, der aus der Jahreskilometerleistung abgeleitet wird.
Der für die Jahreskilometerleistung notwendige Arbeitszeitaufwand wurde durch die durchschnittliche Anzahl der Nutzungseinheiten in einem Kehrbezirk geteilt und ergibt den festgesetzten Arbeitswert je Nutzungseinheit als Fahrtpauschale.

Bei der Fahrtpauschale handelt es sich also um einen Durchschnittssatz, der auch berücksichtigt, dass in Mehrfamilienhäusern mehrere Nutzungseinheiten an einem Tag bearbeitet werden können.


Grundsätze zur Bestimmung der Anzahl der anteiligen Fahrtpauschalen:

  •  Jede Feuerstätte je Nutzungseinheit erzeugt eine anteilige Fahrtpauschale.
  • In Nutzungseinheiten ohne Feuerstätten wird eine anteilige Fahrtpauschale angesetzt, wenn dort Schornsteinfegerarbeiten vorgenommen werden müssen, wie z.B.
    • Reinigung/Überprüfung des senkrechten Teils der Abgasanlage,
    • Rußentnahme
    • Einstellung von Raumthermostaten, Thermostatventilen.

Für die Feuerstättenschau kann die anteilige Fahrtpauschale höchstens für drei Nutzungseinheiten in einem Gebäude berechnet werden.

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