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DIN 18890
Feuerstätten nach DIN 18890 sind Dauerbrandöfen für feste Brennstoffe (zur Verfeuerung von Scheitholz, Braunkohlebriketts und Steinkohle, jedoch kein Koks). Dauerbrandöfen nach DIN 18890 sind auch als Alleinheizung zugelassen (die Dauerbrandfunktion ist jedoch nicht beim Betrieb mit dem Brennstoff Holz möglich, da Holz stets mit ausreichendem Luftüberschuss verfeuert werden muss, um Rußentwicklung zu vermeiden.)
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