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DIN 18891
Feuerstätten nach DIN 18891 sind Kaminöfen für feste Brennstoffe (Verfeuerung von Scheitholz und Braunkohlebriketts). Kaminöfen nach DIN 18891 sind ausschließlich als Zusatz- oder Zweitheizung zugelassen (ein nach DIN 18891 zugelassenes Modell, darf nicht als Alleinheizung im Dauerbetrieb eingesetzt werden!)
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