Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) - www.schornsteinfegermeister.de

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Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

Ab 2013 können Sie sich einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen.


Auf Drängen der EU-Kommission hat die Bundesregierung das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) verabschiedet. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2012 können Sie dann einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Mit diesem Gesetz werden aber auch die Haus- und Wohnungseigentümer jetzt deutlich stärker in die Verantwortung genommen.

Eine Ausnahme bilden jetzt schon Schornsteinfeger aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz. Diese Schornsteinfeger-Fachbetriebe dürfen bereits in der Übergangszeit vorübergehend oder gelegentlich Schornsteinfegerarbeiten durchführen, wenn sie hierfür die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und in dem Schornsteinfeger-Register (BAFA ) gelistet sind. Paragraphenzeichen

Die Verantwortung und Kontrolle für Sie im Bereich der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten liegt weiterhin beim bestellten zuständigen bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger (BSM). Wie bisher werden die Arbeiten in Ihrem Gebäude im Rahmen der Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit an Abgasanlagen unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Fristen (Feuerstättenschau, Begutachtungen nach Baurecht, Messungen nach der 1.BImSchV uä.) vom zuständigen BSM durchgeführt.

Ab dem 01. Januar 2013 stehen somit alle Schornsteinfeger-Fachbetriebe Deutschlands im freien Wettbewerb mit anderen Schornsteinfeger-Fachbetrieben. Ab diesem Zeitpunkt werden Sie als Hausbesitzerin/Hausbesitzer aber auch stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Sie sind als Eigentümerin/Eigentümer dafür verantwortlich, dass alle Schornsteinfegerarbeiten in Ihrem Gebäude pünktlich und nachvollziehbar erledigt werden. Der zuständige BSM muss darauf achten, dass die Arbeiten durchgeführt wurden und hat gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

 

Hier nun ein kleiner Ablaufplan wie Sie vorgehen, wenn Sie sich einen anderen Schornsteinfeger-Fachbetrieb mit den Schornsteinfegerarbeiten beauftragen möchten:

Es ist bitte dabei zu beachten, dass Sie in diesem Falle auch die Verantwortung übernehmen.

Sie müssen dann den Nachweis über die frist- und ordnungsgemäße Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten mit dem vorgeschriebenen Formblatt selber führen. Versäumnisse könnten zu weiteren Kosten und ggfs. zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen führen. Außerdem besteht die Gefahr, dass Sie eventuell Ihren Versicherungsschutz gefährden.

 

  1. Der zuständige Schornsteinfeger stellt Ihnen einen Feuerstättenbescheid aus. Ab 2010 stellt der zuständige Schornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid automatisch regelmäßig aus. Der alle drei Jahre nach einer Feuerstättenschau erneuert wird. In diesem Bescheid ist genau dokumentiert, wann welcher Schornstein, Abgasleitung und Feuerstätte, wie oft und zu welchem Termin, gereinigt bzw. geprüft werden muss.
  2. Sie suchen im Internet (BAFA ) sich einen eingetragenen Schornsteinfeger-Fachbetrieb aus dem Schornsteinfeger-Register heraus und beauftragen ihn mit den vorgeschriebenen Arbeiten.
  3. Die Durchführung der Arbeiten lassen Sie sich auf dem Formblatt "Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten" (gibt es beim zuständigen Schornsteinfeger) bescheinigen.
  4. Als weiteres müssen Sie spätestes zum genannten Termin mit dem "Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten" dem zuständigen Schornsteinfeger die Erledigung der Arbeiten schriftlich anzeigen.

Sie sollten im Vorfeld die Vorgehensweise mit Ihrem jetzigen zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister abklären.

 

Einfacher ist es natürlich wenn Sie

Ihrem jetzigen Bezirksschornsteinfeger weiterhin Ihr Vertrauen schenken und ihn mit der Durchführung der Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten beauftragen. Dann läuft alles weiter wie bisher, ohne dass Sie sich um die Verwaltungsarbeit kümmern müssen und zudem übernimmt er weiterhin gerne die pünktliche und korrekte Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten. Es entfallen dadurch für Sie alle weiteren Verpflichtungen. Ihre Verantwortung und Sicherheit übernimmt dann der für Sie zuständige Bezirksschornsteinfeger.

 

Es wird für beide Seiten Umstellungen geben,

auch in dieser Zeit werde ich sie begleiten und stehe jederzeit bei Fragen zur Verfügung, um diese zu beantworten. Mit diesem Gesetz wird leider das aufgehoben wofür der Schornsteinfeger immer bekannt war, neutral ohne Wettbewerb die Kunden, oft kostenlos zu beraten.

 

Sie haben dazu noch Fragen?

Dann nehmen Sie bitte dazu Kontakt mit mir auf.
Ich beantworte Ihre Fragen gerne und vollkommen unverbindlich.

Meinen Eintrag bei der BAFA finden Sie hier.

 


 

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