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16 Artikel mit dem Schlagwort: feuerstätten
Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?
Sie haben einen neuen Kaminofen in Betrieb genommen oder Ihre Heizung wurde durch eine Neue ausgetauscht und nun möchte der Schornsteinfegermeister die neue Anlage begutachten – warum eigentlich?
Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?
aktuelle Feuerungsverordnung - FeuVO NRW -
Die Feuerungsverordnung ist die
rechtliche Grundlage für die Aufstellung und Betreibung von Feuerungsanlagen. Hier finden Sie die aktuelle und im März geänderte Feuerungsverordnung (FeuVO) für das Bundesland Nordrhein-Westfalen.
aktuelle Feuerungsverordnung - FeuVO NRW -
Als Schornsteinfeger beuge ich Bränden vor
Rund 300 Menschen sterben jährlich in Deutschland bei Bränden. 95 Prozent der Brandtoten erliegen dabei den Folgen einer Rauchvergiftung durch Kohlenmonoxid. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist, im Gegensatz zur landläufigen Meinung, nicht nur Fahrlässigkeit. Häufig lösen technische...
Als Schornsteinfeger beuge ich Bränden vor
alte Feuerungsverordnung - FeuVO NW -
Die Feuerungsverordnung ist die
rechtliche Grundlage für die Aufstellung und Betreibung von Feuerungsanlagen. Hier finden Sie die dien nicht mehr aktuelle Feuerungsverordnung (FeuVO) für das Bundesland Nordrhein-Westfalen.
alte Feuerungsverordnung - FeuVO NW -
Alte Verordnung über die Gebühren und Auslagen der Bezirks-Schornsteinfegermeister(innen) (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung - KÜGebO NW)
Schornsteinfeger erheben Gebühren
nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen der Bezirksschornsteinfegermeisterinnen und Bezirksschornsteinfegermeister (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung - KÜGebO) hier finden Sie den Gesetzestext für das Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Alte Verordnung über die Gebühren und Auslagen der Bezirks-Schornsteinfegermeister(innen) (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung - KÜGebO NW)
Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks
Unser Schornsteinfeger-Signet!
Wenn Sie genau hinschauen, erkennen Sie unser ursprüngliches Handwerkszeichen mit zwei Schultereisen und dem Stielbesen wieder. Der als Kreisausschnitt stilisierte Stielbesen weist in den senkrecht angeordneten Farben die einzelnen...!
Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks
Der Kachelofen - vom alten Rom bis heute
Der Urahn des Kachelofens
Von den offenen Feuerstellen der Urzeit abgesehen, dürfte der Kachelofen das älteste Heizgerät sein. Der Wärmespender mit der längsten Tradition ist er sicherlich.
Der Kachelofen - vom alten Rom bis heute
Der Schornsteinfeger sorgt für Sicherheit
Regelmäßige Überprüfung der Feuerstätten ist notwendig
„Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“
Dieses altbekannte Sprichwort gilt auch, wenn es um die Sicherheit von Heizungsanlagen geht. Als Hausbesitzer sollte man sich dabei jedoch nicht nur auf die moderne Technik verlassen, sondern auch auf aktivem Wege vorbeugend Brandschutz betreiben.
Der Schornsteinfeger sorgt für Sicherheit
Die Feuerstättenschau und der Feuerstättenbescheid
Seit 2013 führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger innerhalb von sieben Jahren zweimal eine Feuerstättenschau durch. Zwischen den beiden Feuerstättenschauen müssen mindestens drei Jahre liegen. Nach erfolgter Feuerstättenschau erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid. Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen und in welchen Zeiträumen durchzuführen sind.
Die Feuerstättenschau und der Feuerstättenbescheid
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