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Lesen und teilen - Social Bookmarks
Neuer Service: Jeder Nutzer kann jetzt seine Lieblingsartikel bei schornsteinfegermeister.de auf einfache Weise mit dem Rest der Welt teilen. Dafür gibt es im Internet zahlreiche Seiten, so genannte "Social Bookmark" Dienste. Diese Dienste ermöglichen es Internetnutzern, auf gute Artikel hinzuweisen. So entsteht ein Fundus von von guten und wichtigen Texten, der einer größeren Anzahl an Usern zugänglich gemacht wird.
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Meine Dienstleistungen
Beschreibung der Dienstleistungen meines Schornsteinfeger-Betriebes.
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Mit Feuer und Flamme, heizen aber nicht verheizen
Mit Feuer und Flamme, heizen aber nicht verheizen. Der richtige Umgang mit festen Brennstoffen
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Mit Holz optimal heizen. Tipps vom Schornsteinfeger
Das Heizen mit Holz ist neben der Behaglichkeit, die ein sichtbares Feuer verbreitet auch eine rein rechnerisch sehr ökologische Art, Wärme zu erzeugen. Trotzdem mehren sich beim Schornsteinfeger und den zuständigen Ämtern Beschwerden über Nachbarn, die mit ihrem Holzofen scheinbar die Umwelt stark belasten.
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Neue Feinstaub-Limits für Holz- und Kohleöfen
Ab dem 22. März 2010 gilt eine neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die unter anderem verschärfte Emissionsgrenzwerte vorsieht. Betroffen ist jetzt auch der Kaminofen im Wohnzimmer.
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neuer Betriebskostenspiegel für 2008
Dem neuen Betriebskostenspiegel 2008 liegen rund 35.000 Abrechnungen des Abrechnungsjahres 2007 zugrunde. Diese Daten beziehen sich auf etwa 9 Millionen Quadratmeter Mietwohnungsfläche, so dass eine umfassende und repräsentative Aussage zur Durchschnittshöhe von Betriebskosten in Deutschland möglich ist.
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Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Ab 2013 können Sie sich einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Auf Drängen der EU-Kommission die Bundesregierung das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) verabschiedet. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2012 können Sie dann einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Mit diesem Gesetz werden aber auch die Haus- und Wohnungseigentümer jetzt deutlich stärker in die Verantwortung genommen.
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Nicht jeder Brennstoff darf in den Kamin- oder Kachelofen
Verbrennen von Papierbriketts ist in kleinen Anlagen verboten Auf den ersten Blick klingt es wie eine pfiffige Idee: Ein großer Discounter bietet im Internet-Handel eine Papier-Brikettpresse an. Doch die damit mühevoll hergestellten Briketts dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher in sogenannten Kleinfeuerungsanlagen, beispielsweise in privaten Öfen und Heizkesseln, nicht verbrennen.
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Offene Kamine - Heizkamine - Kaminöfen (Behaglichkeit drinnen – Belästigung draußen?)
Heizkamine und Kaminöfen liegen im Trend der Zeit. Ihr Betrieb strahlt Behaglichkeit aus, gerade dann, wenn es draußen knackig kalt ist. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise wird ihre Nutzung in den privaten Haushalten neu entdeckt.
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Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag
Als Schornsteinfeger rate ich Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen! Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
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