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  1. Das Holzfeuer ist gefragter denn je

    Zu Hause ist es eigentlich am schönsten, das entdecken immer mehr Menschen. Gerade in Krisenzeiten zieht man sich gerne in sein Zuhause zurück. Mittlerweile schmücken Millionen solcher Öfen das heimische Wohnzimmer und das bei steigender Tendenz. Auch wenn diese Entwicklung begrüßenswert ist (denn es handelt sich ja um heimische, erneuerbare Energie), so sind damit dennoch auch Emissionen verbunden.
  2. Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen?

    In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine angeblich drohende Zwangsstilllegung bzw. Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handele - was so nicht zutrifft! Die Verfeuerung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen zur Beheizung von Räumen führt zur Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe. Besonders die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung aus den Kleinfeuerungsanlagen hat mit deren steigender Verbreitung in den letzten Jahren bedenklich zugenommen.
  3. Neue Feinstaub-Limits für Holz- und Kohleöfen

    Ab dem 22. März 2010 gilt eine neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die unter anderem verschärfte Emissionsgrenzwerte vorsieht. Betroffen ist jetzt auch der Kaminofen im Wohnzimmer.
  4. Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

    Ab 2013 können Sie sich einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Auf Drängen der EU-Kommission die Bundesregierung das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) verabschiedet. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2012 können Sie dann einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Mit diesem Gesetz werden aber auch die Haus- und Wohnungseigentümer jetzt deutlich stärker in die Verantwortung genommen.
  5. Reform des Schornsteinfegergesetzes

    Wie Sie bereits aus der Presse erfahren haben, wird es im Schornsteinfegerwesen Veränderungen geben. Der Entwurf für eine Reform des Schornsteinfegergesetzes wurde am 12. März 2008 vom Bundeskabinett verabschiedet. Voraussichtlich tritt das neue Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft. So frühzeitig wie möglich möchten ich Sie über die anstehenden Änderungen informieren.
  6. Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis nach Bedarf oder einem Energieausweis nach Verbrauch?

    Der Energieausweis nach Verbrauch basiert auf den Verbrauchswerten der zurückliegenden 3 Jahre und kann innerhalb der Übergangsfrist (Wahlfreiheit bis zum 01. Oktober 2008) für jedes Wohngebäude mit einer 10 jährigen Gültigkeit ausgestellt werden. Der Energieausweis nach Bedarf basiert auf den einzelnen energetischen und geometrischen Eigenschaften der Bauelemente (Wände, Fenster, Dach und Boden) sowie auf der Anlagentechnik.
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