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Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks
Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks. Brandschutz, Sicherheit, neutrale Beratung, Umweltschutz.
Stand: 29.10.2009 14:59:42
Erstellt am: 25.08.2010 03:32:49 -
Ausweispflicht für Gebäude!
Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss demnächst einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
Stand: 18.06.2018 11:58:17
Erstellt am: 25.08.2010 04:21:20 -
Der Schornsteinfeger sorgt für Sicherheit
„Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“ Dieses altbekannte Sprichwort gilt auch, wenn es um die Sicherheit von Heizungsanlagen geht. Als Hausbesitzer sollte man sich dabei jedoch nicht nur auf die moderne Technik verlassen, sondern auch auf aktivem Wege vorbeugend Brandschutz betreiben.
Stand: 29.10.2009 15:01:48
Erstellt am: 24.08.2010 21:20:40 -
Die Feuerstättenschau und der Feuerstättenbescheid
Seit 2013 führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger innerhalb von sieben Jahren zweimal eine Feuerstättenschau durch. Nach erfolgter Feuerstättenschau erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid. Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen und in welchen Zeiträumen durchzuführen sind.
Stand: 10.06.2021 15:50:21
Erstellt am: 25.08.2010 09:55:24 -
Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen?
In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine angeblich drohende Zwangsstilllegung bzw. Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handele - was so nicht zutrifft! Die Verfeuerung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen zur Beheizung von Räumen führt zur Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe. Besonders die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung aus den Kleinfeuerungsanlagen hat mit deren steigender Verbreitung in den letzten Jahren bedenklich zugenommen.
Stand: 05.06.2014 07:38:31
Erstellt am: 25.08.2010 09:32:21 -
Gas-Hausschau
Mit Erscheinen der Technischen Regeln für Gasinstallationen 2008 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Gasversorgung wird nun auch der Hauseigentümer in die Pflicht genommen.
Stand: 31.12.2020 13:18:10
Erstellt am: 18.01.2011 12:32:21 -
Neue Feinstaub-Limits für Holz- und Kohleöfen
Ab dem 22. März 2010 gilt eine neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die unter anderem verschärfte Emissionsgrenzwerte vorsieht. Betroffen ist jetzt auch der Kaminofen im Wohnzimmer.
Stand: 01.03.2017 18:53:40
Erstellt am: 25.08.2010 09:45:26 -
Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Ab 2013 können Sie sich einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Auf Drängen der EU-Kommission die Bundesregierung das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) verabschiedet. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2012 können Sie dann einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Mit diesem Gesetz werden aber auch die Haus- und Wohnungseigentümer jetzt deutlich stärker in die Verantwortung genommen.
Stand: 23.08.2010 08:51:27
Erstellt am: 25.08.2010 06:38:24 -
Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag
Als Schornsteinfeger rate ich Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen! Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
Stand: 18.06.2018 11:58:47
Erstellt am: 25.08.2010 01:11:11 -
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude zur Pflicht geworden.
Mit Beginn des Jahres 2009 muss für jedes Wohngebäude ein Energieausweis vorliegen, vorausgesetzt es wird verkauft oder neu vermietet.
Stand: 26.11.2015 13:55:49
Erstellt am: 23.08.2010 14:41:11
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