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Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude zur Pflicht geworden.
Mit Beginn des Jahres 2009 muss für jedes Wohngebäude ein Energieausweis vorliegen, vorausgesetzt es wird verkauft oder neu vermietet. Bisher gilt die Vorschrift nur für Gebäude, die vor 1966 erbaut wurden. Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann. Für einen Hausbesitzer ist er deshalb eine wichtige Orientierungshilfe und ein guter Wegweiser in die Modernisierung seines Gebäudes.
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Wohngebäude Pflicht Eigentümer muss den Energieausweis dem potenziellen Mieter oder Käufer auf Nachfrage vorlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung.
Umfragen zu folge messen zwar 89 Prozent der Bevölkerung dem energetischen Zustand von Häusern hohe Bedeutung bei, aber nur 14 Prozent fühlen sich ausreichend über Aufbau und Funktion des Energieausweises informiert. Ratsuchenden kann geholfen werden, als Gebäudeenergieberater habe ich schon eine große Anzahl an Energieausweisen erstellt und verfüge über eine langjährige Erfahrung in der Energieberatung (Kontakt ).
Vom 1. Juli des 2009 an wird zudem der Energieausweise auch für Nicht-Wohngebäude zur Pflicht.
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