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Ergebnis Ihrer Suche nach "Heizungsanlage"
Resultate 11 bis 20 von insgesamt 21 (3 Seiten).
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Jetzt bundesweit gültige Fristen und Gebühren
Ab 1. Januar 2010 gilt eine neue Verordnung zur Regelung der Betriebs- und Brandsicherheit von Öfen und Heizungsanlagen. (Bundes- Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO). Die KÜO regelt das ursprüngliche Aufgabengebiet des Schornsteinfegerhandwerks: die Betriebs- und Brandsicherheit.
Stand: 15.10.2010 11:56:28
Erstellt am: 25.08.2010 09:54:33 -
Meine Dienstleistungen
Beschreibung der Dienstleistungen meines Schornsteinfeger-Betriebes.
Stand: 06.01.2016 14:21:39
Erstellt am: 25.08.2010 06:53:41 -
Neue Feinstaub-Limits für Holz- und Kohleöfen
Ab dem 22. März 2010 gilt eine neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die unter anderem verschärfte Emissionsgrenzwerte vorsieht. Betroffen ist jetzt auch der Kaminofen im Wohnzimmer.
Stand: 01.03.2017 18:53:40
Erstellt am: 25.08.2010 09:45:26 -
Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag
Als Schornsteinfeger rate ich Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen! Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
Stand: 18.06.2018 11:58:47
Erstellt am: 25.08.2010 01:11:11 -
Reform des Schornsteinfegergesetzes
Wie Sie bereits aus der Presse erfahren haben, wird es im Schornsteinfegerwesen Veränderungen geben. Der Entwurf für eine Reform des Schornsteinfegergesetzes wurde am 12. März 2008 vom Bundeskabinett verabschiedet. Voraussichtlich tritt das neue Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft. So frühzeitig wie möglich möchten ich Sie über die anstehenden Änderungen informieren.
Stand: 22.04.2017 09:51:13
Erstellt am: 24.08.2010 23:54:32 -
Schäden am Schornstein
Früher kam der Wechselwirkung zwischen Heizkessel und Schornstein eine wesentlich geringere Bedeutung zu. Die Anpassung des Schornsteins an den Heizkessel stand im Hintergrund. Die hohen Abgastemperaturen der damaligen Heizkessel sorgten auch bei großen Schornsteinquerschnitten dafür, dass die Abgase schadlos abgeleitet und der Schornstein trocken gehalten wurde. Die Abgase aus modernen Niedertemperatur- und Brennwertkesseln weisen jedoch aufgrund der energiesparenden Betriebsweise sehr niedrige Temperaturen auf.
Stand: 24.09.2014 06:43:17
Erstellt am: 25.08.2010 09:57:39 -
Unser Leitbild – Wofür wir stehen
Ihr Partner für Sicherheit und Energieeffizienz: Professionelle Schornsteinfegerdienstleistungen für ein sicheres Zuhause und nachhaltigen Umweltschutz. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung, transparente Beratung und moderne Lösungen, um Ihre Heizungs- und Schornsteinsysteme optimal zu betreiben.
Stand: 28.09.2024 13:31:09
Erstellt am: 28.09.2024 13:20:33 -
Wann kommt der Schornsteinfeger?
Einige Haus- und Wohnungsbesitzer können sich seit dem 22. März 2010 auf neue Termine mit ihrem Schornsteinfeger einstellen. Die novellierte 1. BImSchV ist seit dem 22. März 2010 in Kraft. Umweltschutzmessungen (Messungen nach der 1. BImSchV.) finden bei bestimmten Öl- und Gasheizungen künftig alle zwei bis drei Jahre statt. Die Sicherheitsbetreuung verbleibt in vielen Haushalten jährlich.
Stand: 19.06.2018 10:16:56
Erstellt am: 25.08.2010 09:41:50 -
Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis nach Bedarf oder einem Energieausweis nach Verbrauch?
Der Energieausweis nach Verbrauch basiert auf den Verbrauchswerten der zurückliegenden 3 Jahre und kann innerhalb der Übergangsfrist (Wahlfreiheit bis zum 01. Oktober 2008) für jedes Wohngebäude mit einer 10 jährigen Gültigkeit ausgestellt werden. Der Energieausweis nach Bedarf basiert auf den einzelnen energetischen und geometrischen Eigenschaften der Bauelemente (Wände, Fenster, Dach und Boden) sowie auf der Anlagentechnik.
Stand: 18.06.2018 12:02:09
Erstellt am: 25.08.2010 02:59:40 -
Weglassen ist nicht gleich kostenlos!
Weglassen ist nicht gleich kostenlos! Hausbesitzer können ein Lied davon singen. Ist das Haus erst fertig, geht der Ärger schon los. Dabei wurden sie vorher von Verwandten und Bekannten gewarnt.
Stand: 26.11.2015 13:58:41
Erstellt am: 24.08.2010 13:47:21
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