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Ausweispflicht für Gebäude!

Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss einen Energieausweis vorlegen.

 

Miet- und Kaufinteressenten zeigt der Energieausweis, wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen. Infografik: Bedarfs- oder Verbauchsausweis (Quelle: dena)Eigentümer können erfahren, welche Modernisierungsmaßnahmen den Energieverbrauch deutlich senken können. Der Energieausweis hilft dabei und schafft Orientierung.

 

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten - als Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Gebäudeeigentümer können in den meisten Fällen zwischen den beiden Varianten frei wählen.

 

Beim Bedarfsausweis wird in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes unter die Lupe genommen. Es werden energetische Schwachstellen aufgedeckt und es gibt fundierte Tipps für eine Modernisierung. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes wird die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird berechnet.

 

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Einen Bedarfsausweis vorlegen müssen ab dem 1. Oktober 2008 Vermieter von kleinen energetisch unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Bis dahin gilt für alle bestehenden Gebäude Wahlfreiheit. Wohngebäude, die neu gebaut werden, benötigen seit 2002 ohnehin einen Bedarfsausweis.


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